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Inseln der Wildnis und der Vielfalt

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Inseln der Wildnis und der Vielfalt

Umsetzung des Waldreservatskonzepts im Kanton Freiburg

Seit vergangenem Herbst hat der Kanton Freiburg ein vom Bund genehmigtes Waldreservatskonzept. In den kommenden knapp 20 Jahren sollen nun gut zehn Prozent der Waldfläche als Reservat ausgeschieden werden. Der Anfang ist gemacht.

Von WALTER BUCHS

Anfangs 2001 haben die kantonalen Forstdirektoren und das Buwal Leitsätze einer «Waldreservatspolitik Schweiz» angenommen. Danach sollen innert 20 bis 30 Jahren zehn
Prozent der Waldfläche der Schweiz als Reservate ausgeschieden wer-den. In diesen Gebieten hat die Ökologie Vorrang, wobei unterschieden wird zwischen Naturwaldreservaten, in denen gänzlich auf Eingriffe verzichtet wird, und Sonderwaldreser-vaten, wo bestimmte Eingriffe zur Erreichung von Naturschutzzielen vorgenommen werden (siehe Kasten).

Vertrag zwischen Eigentümern
und Staat

Die Bildung von Reservaten ist Sache der Kantone. Dies geschieht immer auf partnerschaftlicher Basis zwischen dem Staat und dem Waldeigentümer. Es wird zwischen den Parteien ein Vertrag in der Regel auf 50 Jahre abgeschlossen. Bund und Kanton entschädigen die Eigentümer für die Ertragsausfälle und ihre ökologische Leistung. Im Kanton Freiburg wird diese Entschädigung jeweils für zehn Jahre ausbezahlt.

Konzept als Grundlage

Voraussetzung, dass sich der Bund an den Entschädigungszahlungen beteiligt, ist die Erarbeitung eines Waldreservatskonzepts. Dies ist im Kanton Freiburg geschehen. Es wurde im vergangenen Jahr vom Staatsrat beschlossen und am 7. Oktober 2004 vom Bund genehmigt.

Wie Jean-Daniel Wicky, Sektorleiter für den Bereich «Naturschutz im Wald» beim kantonalen Amt für Wald, Wild und Fischerei, im Gespräch mit den FN sagte, sind im Kanton gut 100 Objekte als potentielle Reservate ausgeschieden worden. Sie machen 12,5 Prozent der kantonalen Waldfläche von insgesamt 42 000 ha aus.

Jean-Daniel Wicky betont dabei, dass es sich bei den bezeichneten Objekten um Vorschläge handelt. Ob ein vorgeschlagenes Objekt dann auch tatsächlich zu einem Reservat wird, hängt nämlich vom Willen des Eigentümers ab. Die vorgeschlagenen Standorte seien gut über das ganze Kantonsgebiet verteilt und würden es insgesamt erlauben, die gesteckten Ziele zu erreichen. Die kantonalen Stellen haben sich dabei zum Ziel gesetzt, die Umsetzung des Konzepts bis zum Jahre 2022 abzuschliessen.

Realisierung ist im Gang

Der Kanton Freiburg hat schon ein erstes Waldreservat eingerichtet, bevor das Gesetz entsprechend angepasst wurde. Für eine 53,5 ha umfassende Waldfläche auf dem Gebiet von Estavannens (Greyerz) südlich von Broc besteht ein Staatsratsbeschluss aus dem Jahr 1995. Erst in den Jahren 2002 und 2003 wurden dann weitere je drei Vereinbarungen getroffen. Eine davon betrifft den südlichen Teil des Galmwaldes (Gemeinden Jeuss und Gurmels). Bei dieser Fläche von 25,8 ha handelt es sich um ein Sonderwaldreservat, namentlich zum Schutz und zur Förderung der Eichen.

Reservat im Plasselbschlund geplant

Die im Moment bestehenden sieben Waldreservate im Kanton umfassen gemäss Angaben des kantonalen Dienstes eine Fläche von 615 ha. Das ist 1,5 Prozent des Waldbestandes im Kanton. 3 bis 4 weitere sind gegenwärtig in Vorbereitung. Diese umfassen zusammen ein weiteres Prozent des Waldbestandes.

Das grösste Reservat befindet sich auf der Ostflanke von Cousimbert-La Berra (Plasselbschlund). Gemäss Planung sollte die entsprechende Konvention im kommenden Jahr in Kraft treten.
Schutz von Fauna und Flora

Das eidgenössische Waldgesetz von 1991 überträgt den Kantonen die Möglichkeit, «zur Erhaltung der Artenvielfalt von Fauna und Flora angemessene Flächen als Waldreservate auszuscheiden». Da die Festlegung von Waldreservaten somit Sache der Kantone ist, hat auch Frei-
burg die Zielsetzung des Bundes in sein «Gesetz über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen» von 1999 übernommen.

Neben der wirtschaftlichen Bedeutung zur Gewinnung erneuerbarer Rohstoffe und der Schutzfunktion kommt dem Wald für die Erhaltung seltener Pflanzengesellschaften sowie bedrohter Pflanzen- und Tierarten besondere Bedeutung zu. 70 Prozent aller in der Schweiz vorkommenden Pflanzen- und Tierarten befinden sich nämlich im Wald.

Die Waldreservatspolitik sieht zwei Typen von Reservaten vor: Naturwaldreservate und Sonderwaldreservate. In Naturwaldreservaten oder Totalreservaten wird grundsätzlich nicht eingegriffen. Das Totholz, das sich dort mit der Zeit sammelt, ist als Lebensgrundlage zahlreicher Pilze, Insekten, Vögel und anderer Tiere unentbehrlich. In den Sonderwaldreservaten werden gezielte Eingriffe vorgenommen. Diese bezwecken die Erhaltung bestimmter Lebensräume, Waldtypen und Arten. Ziel von Bund und Kantonen ist es, dass die beiden Reservatstypen je etwa zur Hälfte vorkommen, was in Freiburg bis jetzt der Fall ist.

In der Schweiz gibt es nach Informationen des Buwal bis jetzt etwa 330 Reservate mit einer Fläche von 22 000 ha. Das sind 2,5 Prozent der Waldfläche. Die grösste Fläche fällt auf den Nationalpark im Kanton Graubünden (4800 ha). Weitere grosse Reservate sind der Pfynwald (Wallis) und der Sihlwald (Zürich) mit je 800 ha. Das Reservat im Vanil-Noir-Gebiet (Freiburg/Waadt) umfasst gut 300 ha. wb

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