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Integration vor Separation

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Integration vor Separation

Autor: IRMGARD LEHMANN

In den Schulen Deutschfreiburgs gibt es nur noch vereinzelt Kleinklassen. Seit rund zehn Jahren besuchen behinderte Kinder die Regelklassen (normale Klassen). Nur Schwerstbehinderte werden den Institutionen wie etwa dem Buissonnets zugewiesen. Anders sieht dies im französischen Teil des Kantons aus. Diese Ungleichheit sollte im Rahmen der neuen Sonderschulstrukturen ausgemerzt werden, wie Fouzia Rossier, Leiterin des Amtes für Sonderpädagogik, sagt.

Ein Recht auf Integration

Das Kind habe ein Recht auf die Integration, betont Fouzia Rossier. «So viele Kinder wie möglich sollten in Regelklassen integriert werden.» In Deutschfreiburg habe man mit der Integration gute Erfahrungen gemacht. Dass dies für Lehrpersonen jedoch eine Mehrbelastung ist, weist sie keineswegs von der Hand.

Alle Kantone der Schweiz

Aufgrund des Neuen Finanzausgleichs NFA hat der Kanton Freiburg – wie übrigens auch alle andern Kantone – über die Bücher zu gehen. Denn seit Anfang Jahr zahlt die Invalidenversicherung IV nicht mehr. Für die Sonderschulung von behinderten Kindern und Jugendlichen ist der Kanton zuständig. Die bislang von der IV bezahlten 40 Millionen gehen zu Lasten der Staatskasse. (Gelder, die aber im Rahmen des NFA dem Kanton zur Verfügung stehn.)

Der NFA gab somit den Ausschlag, um die Sonderpädagogik neu zu überdenken. Ab 2011 wird das kantonale Konzept gelten. Die Leistungen wie bis anhin sind somit nur noch drei Jahre garantiert.

Damit nun nicht 26 völlig verschiedene Modelle entstehen, haben die kantonalen Erziehungsdirektoren vorgespurt und sich unlängst auf minimale einheitliche Standards für die Sonderpädagogik geeinigt und dabei festgehalten: Integration kommt vor Separation. (Seit 2004 verlangt das Behinderten-Gleichstellungsgesetz von den Kantonen die Integration zu fördern.)

Ab 1. Januar ist der Kanton Freiburg auch zuständig für die erwachsenen Behinderten. Für Heime und Werkstätten gibt es keine Subventionen mehr.

Arbeitsgruppe mit 14 Untergruppen

Eine Arbeitsgruppe – unterteilt in 14 Untergruppen – erarbeitet die neuen Strukturen für die Sonderschulung. Gesetzliche Grundlagen müssen geschaffen werden – das letzte Wort wird der Grosse Rat haben.

Neu ist die Sonderpädagogik ausschliesslich der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport unterstellt – vormals ebenfalls der Sozialdirektion. «Vermehrt sollen zwischen Regelschule und Sonderschule Brücken geschlagen werden», bemerkt Rossier.

Das Umfeld müsste noch geschaffen werden

Visionen liegen vor. Wie etwa Integrationsklassen mit acht normalen und vier behinderten Kindern. Doch hiefür müsse, so Rossier, das entsprechende Umfeld geschaffen werden. Zwei Lehrpersonen – davon eine Sonderlehrerin – pro Klasse wären vorstellbar. «An einer Schule könnte ebenfalls eine Sonderschullehrerin eingestellt werden.»

Rund 1000 Kinder mit Sonderbetreuung

Fouzia Rossier ist überzeugt, dass das neue Konzept nicht allzu viel Mehrkosten verursachen sollte. «Mit der Zeit sollten sich die Kosten auf die 40 Millionen einpendeln.»

Der Kanton Freiburg zählt rund 20 000 Primarschülerinnen und -schüler. Davon sind rund 800 behinderte Kinder in Institutionen untergebracht – und 250 Kinder in Regelklassen integriert. Je nach Lernschwierigkeit oder Behinderung erhalten diese Kinder Heilpädagogischen Stützunterricht – genannt HSU (vom Staat finanziert) oder Integrierten Heilpädagogischen Stützunterricht IHSU (bislang von der IV finanziert).

Sonderschulung seit 50 Jahren

Die Sonderpädagogik ist eigentlich erst seit rund 50 Jahren ein Thema. Dies obwohl bereits 1810 im Kanton Zürich das erste Blindenheim eröffnet wurde. Dank der Invalidenversicherung, die 1950 gegründet wurde, hat sich der Blick für die Anliegen der Behinderten geschärft.

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