Autor: walter buchs
Zum Auftakt der Märzsession hat der Grosse Rat am Dienstag das neue kantonale «Gesetz über die Integration der Migrantinnen und Migranten und die Rassismusprävention» beraten. Der Staatsrat hatte ein schlankes Rahmengesetz vorgeschlagen. Die Kommission unter der Leitung von SVP-Grossrat Gilles Schorderet aus Le Mouret hatte den Entwurf stark ergänzt, allerdings weitgehend mit Wiederholungen aus der Bundesgesetzgebung.
«Die Mehrheit der Kommission war vom Entwurf des Staatsrates enttäuscht. Wir wollten präzisiere Bestimmungen», gab der Kommissionspräsident in der Eintretensdebatte zu verstehen. «Ich habe gedacht, dass dieses Gesetz problemlos durch das Parlament geht. Offensichtlich habe ich mich geirrt», stellte Staatsratspräsident Erwin Jutzet fest.
Zudem gab Jutzet bekannt, dass sich die Regierung von einer Ausnahme abgesehen den Anträgen der Kommission anschliesse. Letztere wollte, dass die kantonale Integrationskommission gemäss dem politischen Kräfteverhältnis zusammengesetzt wird. Die Regierung war dagegen und das Plenum gab ihr Recht.
Kommission überstimmt
Der eigentliche strittige Punkt war die Frage, ob die Behörden mit Migranten eine Vereinbarung abschliessen sollen, wenn «ein Bedarf für Integrationsmassnahmen besteht». Konkret heisst dies, dass jemandem vorgeschrieben werden könnte, einen Sprachkurs zu besuchen, und dass dies von der Wohnsitzgemeinde kontrolliert würde. Als Sanktion wäre sogar die Nichterneuerung einer Aufenthaltsbewilligung vorgesehen.
Ein Minderheit der Kommission bekämpfte den Vorschlag. Auch die Sprecher des Mitte-Links-Bündnisses (MLB) und der SP-Fraktion kündigten bereits in der Eintretensdebatte an, dass sie gegen diesen neunen Artikel stimmen werden. Die Mehrheit der anderen Fraktionen sprach sich dafür aus, hauptsächlich mit dem Hinweis, dass dieses Instrument auch in der einschlägigen Bundesgesetzgebung vorgesehen ist.
In der Botschaft hatte der Staatsrat gesagt, dass er auf die Einführung einer Integrationsvereinbarung verzichte. Es wäre schwierig und schwerfällig umzusetzen. Aufgrund internationaler Vereinbarungen könnte es bloss bei einer Minderheit von Ausländern zur Anwendung kommen.
Staatsratspräsident Erwin Jutzet gab gestern im Grossen Rat bekannt, dass er sich der Mehrheit der Kommission anschliesse, da nach der Formulierung des vorgeschlagenen Artikels eine Integrationsvereinbarung nicht in jedem Fall zwingend sei, sondern bloss, wenn sie als notwendig erachtet werde.
Sowohl die Befürworter wie die Gegner dieses neuen Artikels nahmen für sich in Anspruch, dass ihr Standpunkt die Interessen der Migranten berücksichtigt. Das Plenum lehnte dann den Vorschlag der Kommission mit 47:35 Stimmen bei fünf Enthaltungen ab. Dieses Ergebnis kann aber in der zweiten Lesung kippen.