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Integrationspolitik fördert und fordert

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Autor: walter buchs

«Um das friedliche Zusammenleben zwischen der einheimischen Bevölkerung sowie den Migrantinnen und Migranten zu fördern, müssen sich alle an die Rechtsgrundsätze und Grundwerte unserer Gesellschaft halten.» Bei der Vorstellung des Entwurfs des «Gesetzes über die Integration der Migrantinnen und Migranten und die Rassismusprävention» hat Staatsrat Erwin Jutzet am Montag in Freiburg vor den Medien auf diese Forderung hingewiesen. Der Entwurf lege klar fest, dass Integration auf Gegenseitigkeit beruhe, gemäss dem bekannten Grundsatz «Fördern und fordern».

Friedlich zusammenleben

Die Einhaltung der Rechtsgrundsätze gelte für beide Seiten, so der Sicherheits- und Justizdirektor weiter. Ausländerinnen und Ausländer dürften nicht diskriminiert werden. Ihre Grundrechte seien geschützt. Daraus ergebe sich das Verbot ethnischer Diskriminierungen sowie die Rassismusprävention.

«Grundrechte sind aber nicht absolut und können untereinander in Konflikt treten», stellte Staatsrat Jutzet weiter fest. Man könne sich beispielsweise nicht auf die religiöse Freiheit berufen, um Frauen Rechtsgleichheit zu verwehren oder sie zu misshandeln (zum Beispiel durch Genitalverstümmelung). Diese Konflikte zwischen den verschiedenen Grundwerten würden uns zu teils schwierigen Interessenabwägungen zwingen, so der Regierungsvertreter.

Pragmatischer Ansatz

Wie der Sicherheits- und Justizdirektor weiter ausführte, ist der nun vorgelegte Entwurf für ein Rahmengesetz Teil der Umsetzung der im Regierungsprogramm und in einem Aktionsplan 2008-2011 festgelegten Integrationspolitik des Staatsrates. Dieser habe einen pragmatischen Ansatz gewählt, wonach die Gemeinden eine zentrale Rolle in der Integration spielen (siehe Kasten). Dabei erledige der Staat seine Aufgabe der Förderung und Koordination «mit schlanken Strukturen».

Schlank ist auch der Gesetzesentwurf: Er umfasst bloss 15 Artikel. In erster Linie geht es dabei neben der Festlegung der Zielsetzung der kantonalen Integrationspolitik darum, Kompetenzen zu definieren und Aufgaben zu klären. So erhält das Integrationsbüro eine gesetzliche Grundlage, was auch für die Kommissionen und die Finanzierung gilt.

In der Botschaft an den Grossen Rat erläutert der Staatsrat, warum er auf das Instrument der «Integrationsvereinbarung» verzichtet. Laut Bernard Tétard, Delegierter für Integration, ist dieses Instrument schwierig umzusetzen, wie ein Pilotprojekt in fünf Kantonen gezeigt habe. Daher verzichteten rund zehn Kantone auf solche Vereinbarungen.

Staatsrat Jutzet erwähnte schliesslich, dass auch der Bund die Integratonsförderung aktiver wahrnehmen wolle. In diesem Zusammenhang sei schliesslich der Gegenentwurf zur Ausschaffungsinitiative zu erwähnen, der einen neuen Artikel über Integration in der Bundesverfassung enthält.

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