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Irrfahrt eines Betrunkenen

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Ein 48-jähriger Mann war im Oktober 2013 um 4.40 Uhr morgens alkoholisiert mit seinem Auto von Liebistorf in Richtung Gurmels gefahren. Er verlor in einer Rechtskurve die Herrschaft über sein Fahrzeug. Dieses kam links von der Strasse ab. Es prallte zuerst gegen eine Betonsäule bei der Kapelle. Dann überfuhr der Wagen das Strassenbord und setzte seine Irrfahrt fort. 30 Meter weiter kollidierte er im angrenzenden Feld mit der Fassade des Ofenhauses. Auf diese Weise kam das Auto zum Stillstand, fing aber als Folge des Aufpralls Feuer.

Die Blutalkoholkontrolle beim Fahrer ergab, dass er mit 2,11 Promille unterwegs war. Der Mann ist von der Freiburger Staatsanwaltschaft per Strafbefehl zu einer bedingten Strafe und einer Busse verurteilt worden.

Die Strafe besteht aus 320 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Diese muss er nur absolvieren, wenn er innerhalb der Probezeit von vier Jahren wiederum Strassenverkehrsdelikte begeht. Die Busse von 2400 Franken sowie die Verfahrenskosten von 828 Franken muss der 48-Jährige aber schon jetzt bezahlen. im

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