In der Schweiz wird das Verhältnis der Religionsgemeinschaften zum Staat grundsätzlich auf kantonaler Ebene geregelt. Bisher wurde in keinem Kanton der Schweiz eine islamische Gemeinde als öffentlich-rechtliche Vereinigung analog zu den Landeskirchen anerkannt. Eine Vorreiterrolle diesbezüglich hat jedoch der Kanton Luzern. In der neuen Verfassung des Kantons ist die Möglichkeit enthalten, nicht-christliche Religionsgemeinschaften zu anerkennen. Im September 2009 machte die «Neue Luzerner Zeitung» publik, dass sich die Islamische Gemeinschaft Luzern um die Anerkennung bemüht. Bisher wurde jedoch erst eine Arbeitsgruppe gebildet, um das Vorhaben weiter zu verfolgen. Die Anerkennung müsste letztlich vom Luzerner Kantonsrat und allenfalls an der Urne vom Volk abgesegnet werden. Gemäss der neuen Freiburger Verfassung ist die öffentlich-rechtliche Anerkennung nicht-christlicher Religionsgemeinschaften möglich. Laut Daniel de Roche müsste das entsprechende Gesetz über die Beziehungen von Kirchen und Staat jedoch angepasst werden. hw
- Freiburg
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