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Ist das Bundesgericht gegen den Atomausstieg?

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ich selbst habe eine Fotovoltaikanlage mit einer Fläche von 100 Quadratmetern auf dem Hausdach und eine Wärmepumpe mit Erdsonde. Den Garten bewässern wir mindestens zu 99 Prozent mit Wasser vom Hausdach, ab fünf Fässern zu je 100 Litern. Was hat dies mit dem Windpark zu tun? Im Winter produziert die Fotovoltaikanlage viel weniger Energie als von Frühjahr bis Herbst. Ein Windpark jedoch liefert im Winter mindestens ebenso viel Energie wie im Sommer. Dies ergibt eine wünschenswerte gleichmässigere Energieproduktion mit erneuerbarer Energie.

Ob ein Windpark in der kleinräumigen Landschaft des freiburgischen Voralpengebietes wirklich stört, ist meines Erachtens eine subjektive Einschätzung und sollte nicht als Bestandteil eines Bundesgerichtsurteils missbraucht werden.

Das Bundesgerichtsurteil kommt genau zum richtigen Zeitpunkt und beweist, dass der Zeitplan für eine Umsetzung der Volksinitiative für einen geordneten Atomausstieg eine Illusion ist: Das Projekt Windpark Schwyberg wurde nach einer bereits mehrjährigen Planung im Jahre 2006 öffentlich aufgelegt – also vor zehn Jahren. Voraussichtlich wird der Wind noch mehr als zehn Jahre ungenutzt über den Schwyberg blasen, bis die Windenergie einen Beitrag an die erneuerbare Energieversorgung liefern könnte, falls der Bau des Windparks nicht noch ganz verhindert wird.

Obwohl ich ein aktiver Förderer der Energieproduktion aus erneuerbarer Energie bin, werde ich die unrealistische Initiative für einen geordneten Atomausstieg ablehnen und konsequent weiterhin die Energiestrategie 2050 unterstützen. Mit dem aktuellen Bundesgerichtsentscheid und anderen zu erwartenden Einspracheverfahren ist sogar der Termin 2050 gefährdet.

Hans Zürcher, Murten

«Der Wind wird noch mehr als zehn Jahre ungenutzt über den Schwyberg blasen.»

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