Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Ist das Tiefbauamt zu langsam?

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

FreiburgWeil es mehrere Jahre dauerte, bis die Baubewilligung für die Tempo-30-Zone in Schmitten vorlag, wollte Grossrat Bruno Fasel (CSP, Schmitten) vom Grossen Rat wissen, ob der Staatsrat so lange Fristen für ein unproblematisches Dossier für normal erachtet.

Für die lange Verfahrensdauer sei nicht das Tiefbauamt (TBA) verantwortlich, schreibt nun der Staatsrat in seiner Antwort: «Mit einer korrekten und vollständigen Eingabe hätte die Gemeinde sechs Monate Zeit gewinnen können.» Grundlegende Angaben hätten gefehlt, zum Beispiel Geschwindigkeitsmessungen.

Mit dieser Antwort ist der Fragesteller nicht zufrieden. «Das Tiefbauamt ist ein Dienstleistungsbetrieb. Nun versucht der Staatsrat, den Schwarzen Peter abzuschieben», sagte Bruno Fasel auf Anfrage. Die Gemeinde habe 2006 ein Vorgesuch eingereicht, um Instruktionen für die Tempo-30-Zone zu erhalten. «Mich stört, dass das Tiefbauamt diese nicht geliefert hat.»

Streitpunkt Gutachten

Im April 2007 habe die Gemeinde zudem ein Gutachten des TBA gefordert. Die Antwort liess neun Monate auf sich warten. Auch auf die Antwort auf das definitive Gesuch, das im August 2009 eingereicht worden war, musste die Gemeinde gemäss Fasel mehrere Monate warten.

Die Erfahrung, dass er auf Antworten des Tiefbauamtes manchmal etwas länger warten muss, hat auch Oberamtmann Nicolas Bürgisser schon gemacht: «Es scheint manchmal, als ob dort die Dossiers verwaltet und nicht vorangetrieben würden.»

Anders tönt es in der Antwort des Staatsrates: Die Gemeinde habe Bedingungen aus den Gutachten von 2006 und 2008 nur teilweise in das Projekt integriert. Hätte sie diese eingebaut wie gefordert, wären dadurch insbesondere die Schlussprüfung zwischen September 2009 und Mai 2010 verkürzt worden.

Vergleichbare Gesuche würden in aller Regel «fristgerecht und ohne besondere Probleme» behandelt. Um ähnliche Situationen in Zukunft zu vermeiden, soll nun Gesuchsstellern jeweils das laufende Verfahren in Erinnerung gerufen werden, heisst es weiter in der Antwort des Staatsrates.

Und die nächste ähnliche Situation könnte bald kommen: Für die Tempo-30-Zone liegt beim TBA ein Änderungsgesuch auf dem Tisch. An der Gwattstrasse sollen zwei Fussgängerstreifen angebracht werden. Noch steht die Antwort aus, ob diese auf den Strassenbelag aufgemalt werden dürfen. hpa

Meistgelesen

Mehr zum Thema