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Ist das wirklich der Duft der Freiheit?

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der Inhalt der Passivrauch-Abstimmung vom 23. September ist in drei Sätzen wiedergegeben: In der ganzen Schweiz sollen Raucherbeizen und bediente Fumoirs verboten sein. Nur in unbedienten Räumen sollen Raucher ihrer Passion frönen können. Damit soll der Schutz der Angestellten und Gäste vor dem Rauch gewährleistet sein.

Doch die hitzigen Gefechte im Abstimmungskampf – selbst in Kantonen wie Freiburg, welche diese härtere Regelung bereits kennen – zeigt, dass es hier um mehr geht als einfach um eine schweizweite Harmonisierung einer Regelung. Es geht zentral um die Begriffe Freiheit und Recht. Die Gegner der Vorlage monieren, die Raucher würden in ihrer Freiheit eingeschränkt, wenn ihnen nun auch ihre letzten Rückzugsgebiete weggenommen werden. Sie pochen mindestens auf jene Reservate, in denen sie – aus ihrer Sicht ohne Schaden zu verursachen – noch nach Herzenslaune rauchen dürfen.

Die Befürworter wiederum wollen die Freiheit von Angestellten in der Verfassung verankert sehen, überall arbeiten zu dürfen, ohne ihre Gesundheit zu gefährden – also auch in der Gastronomie. Das Recht ist hier ein wesentlicher Begriff: das Recht, ein Laster zu haben, oder das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Die Vorlage greift also die Fundamente unseres Rechtsverständnisses an: Die Freiheit des einen, so heisst es, ende dort, wo die Freiheit des anderen beginne.

Nur: Am 23. September ist unklar, wer wessen Freiheit beschneidet. Derjenige, der jemandem etwas verbietet, oder derjenige, der den anderen stört oder gar seine Gesundheit gefährdet. Des einen Lärm ist des anderen Geselligkeit oder Musik. Des einen Freude ist des anderen Sünde. Die Liste lässt sich lange weiterführen.

Herr und Frau Freiburger könnten sich eigentlich auf die Abstimmungen zur Jugendmusik und zu den Eigenmietwerten konzentrieren. Denn selbst wenn die Initiative angenommen würde, ändert sich im Kanton Freiburg faktisch nichts. Wir stimmen also darüber ab, was andere Kantone zu tun oder zu lassen haben. Das «totale Rauchverbot», wie die Gegner die Vorlage bezeichnen, ist nur eine Interpretation und steht so nicht im Text der vorgeschlagenen Verfassungsbestimmung. Andererseits: Tatsächlich reiht sich die Vorlage ein in eine Reihe von Einschränkungen und Verboten, vor allem im Bereich der Prävention. Man kann diesen Trend im Grundsatz unterstützen. Doch irgendwann stellt sich wohl jeder die Frage, wann genug «Heu unten» ist. Wann ist die Grenze dessen erreicht, was eine Einschränkung legitimiert? Helmtragepflicht für Kinder beim Spielen auf dem Spielplatz? Haftstrafen bei Geschwindigkeitsübertretungen? 0,0 Promille für alle Passagiere auf Booten? Wann beginnt der Polizeistaat? Diese Fragen muss sich die Gesellschaft jedes Mal aufs Neue beantworten. Die Vorlage zur Harmonisierung der Gesetzgebung im Bereich des Passivrauchens ist eine gute Gelegenheit dazu.

Die Chancen für die Vorlage stehen–glaubt man den Umfragen und nimmt man das übliche Abstimmungsverhalten von Herrn und Frau Schweizer als Referenz–nicht gut. Zwar ist ein Volksmehr angesichts von drei Vierteln Nichtrauchern im Land nicht unrealistisch. Doch die Vorlage scheitert wohl am Ständemehr.

Es gibt drei Kategorien von Kantonen: Jene–vor allem eben die meisten Westschweizer Kantone–, welche die Vorlage gar nicht betrifft und die folglich auch wenig Herzblut für ein Ja investieren müssen. Diejenigen, die nicht über die jetzt geltende minimale Bundesregelung hinaus gehen. So wird in Schwyz in fast jeder zweiten Beiz geraucht. Hier fallen Rufe nach Rechtsgleichheit auch sonst nicht auf fruchtbaren Boden. Und dann sind da jene Kantone, die zwar keine Raucherbeizen mehr kennen, aber noch immer bediente Fumoirs, vor allem die grossen Kantone Bern und Zürich. Ihr Abstimmungsverhalten und somit der Ausgang des ganzen Urnengangs sind ungewiss.

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