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Ist die Tierschützerin in einen Sensler Schweinestall eingebrochen?

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Eine Frau hat Bilder von einem Schweinestall im Sensebezirk gemacht, um den Inhaber beim Veterinäramt anzuzeigen. Das Polizeigericht muss nun darüber befinden, ob die Frau damit gegen das Gesetz verstossen hat.

Die Beschreibung des Falls, der am Donnerstagvormittag am Polizeigericht in Tafers verhandelt wurde, klingt zeitweise abenteuerlich. Lauscht man der Angeklagten – einer 51-jährigen Tierschutz-Aktivistin – wähnt man sich fast in einem klassischen Spionagefilm. Durch die kahlen Büsche und Bäume hindurch habe sie im Herbst 2019 heimlich Foto- und Videoaufnahmen von einem Sensler Schweinestall gemacht. Mit Teleobjektiv ausgerüstet habe sie so teilweise auch ins Innere des Stalls blicken können, erinnert sich die Angeklagte.

Was sie während ihrer Beobachtungsaktion gesehen habe, habe sie dazu veranlasst, das kantonale Veterinäramt einzuschalten. Es folgte eine Kontrolle des Betriebs, bei welcher das Veterinäramt einen Mangel an einer Wasserleitung feststellte und den Schweinehalter büsste. Er beglich seine Busse und behob den Mangel. Im Gegenzug reichte er wegen Hausfriedensbruch eine Strafanzeige ein. Dass die Tierschutz-Aktivistin Fotos und Videos gemacht hatte, ohne dabei das Gelände des Schweinestalls zu betreten, glaubte der Sensler Inhaber des Stalls nämlich nicht.

Die Staatsanwaltschaft gab dem Schweinehalter recht und verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 50 Franken und einer Busse von 400 Franken. Die Tierschützerin will dieses Urteil aber nicht akzeptieren und zieht ihren Fall weiter. Darum muss jetzt die Polizeirichterin Debora Friedli entscheiden, ob die 51-Jährige Hausfriedensbruch begangen hat oder nicht.

Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob die Angeklagte einen Zaun, der sich um das Gelände des Schweinestalls befindet, überstiegen hat oder nicht. Die Tierschützerin sagte aus, sie habe keinen Zaun gesehen und ihn somit auch nicht bewusst umgangen oder überstiegen. Laut dem Schweinehalter und der Polizei gibt es einen Zaun. Dieser sei jedoch in schlechtem Zustand und nur noch teilweise intakt.

Zaun hin oder her: Für Elmar Wohlhauser, den Verteidiger des Schweinehalters, ist der Fall glasklar. «Es ist eine Schweinerei! Der Tierschutz ist wichtig – keine Diskussion. Aber die Rechtsordnung ist nicht nur bei der Tierhaltung einzuhalten, sondern auch vonseiten der Tierschützer.» Dass die Angeklagte den Stall lediglich aus der Distanz beobachtet habe, sei eine Schutzbehauptung. «In ihrer E-Mail an das Veterinäramt schreibt sie, sie habe den Innenbereich gesehen – wie konnte sie wissen, dass mit den Wassertrögen im Inneren des Stalls etwas nicht stimmt? Ich traue ihr viel zu, aber dass sie durch Mauern hindurchblicken kann, glaube ich ihr nicht.»

Yero Diagne, der Verteidiger der Angeklagten, schilderte die Lage anders. Es sei nicht verboten, von aussen ins Innere eines Stalls zu filmen, sagte der Anwalt und betonte: «Seit über 20 Jahren setzt sich meine Mandantin für den Tierschutz ein – sie hat sehr genau darauf geachtet, das Gelände nicht zu betreten und sich nicht strafbar zu machen.» Die Tierschutz-Aktivistin habe keinen Hausfriedensbruch begangen. «Ich kann das Unverständnis des Privatklägers nachvollziehen», so der Verteidiger der 51-Jährigen abschliessend. «Das bedeutet aber nicht, dass sie eine Straftat begangen hat.»

Das Urteil steht noch aus und wird im Verlauf der nächsten Woche schriftlich eröffnet.

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