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Ist Kenntnis der Amtssprache ein Element der beruflichen Kompetenz?

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Autor: walter buchs

freiburg In einer Anfrage an den Staatsrat stellte CVP-Grossrat Moritz Boschung aus Düdingen aufgrund der Angaben des kantonalen Personalamtes fest, dass die deutschsprachigen Staatsangesellten im Verhältnis zur Gesamtbevölkerungszahluntervertreten sind, dies vor allem in den höheren Lohnklassen. In den vergangenen zehn Jahren sei der Anteil noch zurückgegangen, und heute sei bloss noch jedes fünfte Mitglied des höheren Kaders deutscher Sprache. Grossrat Boschung wollte vom Staatsrat wissen, ob er bereit ist, die unbefriedigende Situation zu verbessern.

In der kürzlich veröffentlichten Antwort vertritt der Staatsrat die Ansicht, dass die beruflichen Fähigkeiten, zu denen je nach Funktion und Stelle auch die sprachlichen Anforderungen gehören, die Schlüsselelemente für die Wahl in eine Funktion sind. Deshalb sollten «auf der Ebene der beruflichen Fähigkeiten keine Konzessionen nur zugunsten eines ausgewogenen Sprachenverhältnisses gemacht werden».

Gegen Änderung des Personalreglements

Wie der Staatsrat in der Antwort auf die Anfrage von Grossrat Boschung sagt, spricht er sich «gegen die verlangten Korrekturmassnahmen aus, da ein Sprachenanteil in der Kantonsverwaltung im Verhältnis zum Sprachenanteil in der kantonalen Gesamtbevölkerung nicht eigentlich das Ziel sein kann». Was vielmehr zähle, so der Staatsrat, sei die Garantie, eine Kantonsverwaltung zu haben, die für beide Sprachgruppen funktioniert. Dafür hätten kompetente Verwaltungsangestellte zu sorgen.

Weiter vertritt die Regierung die Meinung, dass «jegliche aktive Intervention in diesem Bereich dem freien Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt schaden könnte». Von vornherein einer deutschsprachigen Person den Vorzug zu geben, könnte als Diskriminierung im Anstellungsverfahren aufgefasst werden.

Der Staatsrat ist auch nicht bereit, im jährlichen Rechenschaftsbericht Auskunft über Sprachenzugehörigkeit des Personals zu machen. Die tatsächlichen Gegebenheiten könnte man nicht richtig widergeben, und man stellt die Frage: «Wo wären denn die perfekt Zweisprachigen, die Deutsch- und Französischsprachigen mit sehr guten Kenntnissen der jeweils anderen Sprache einzuordnen?»

Abschliessend sagt der Staatsrat, dass die Förderung der Zweisprachigkeit zu den Zielen der Personalpolitik gehöre. Im kommenden Jahr werde das Personalamt für Kader einen Kurs für Personalrekrutierung anbieten. Er habe das Amt angewiesen, in diesen Kurs auch die Frage der Förderung der Zweisprachigkeit einzubeziehen.

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