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«Ja, ich habe Mühe, Nein zu sagen»

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«Ja, ich habe Mühe, Nein zu sagen» Ehemaliger Stellvertreter des Bankleiters zu neun Monaten Gefängnis verurteilt Er wollte den Kunden helfen und hat fiktive Buchungen vorgenommen, wodurch die Bank Schaden von 250 000 Franken erlitten hat. Am Dienstag wurde ein ehemaliger Bankleiter-Stellvertreter deswegen zu neun Monaten Gefängnis bedingt auf zwei Jahre verurteilt. Von ARTHUR ZURKINDEN Wer als Bankier im Kreditgeschäft tätig ist, darf nicht ein allzu weiches Herz haben und muss auch knallhart Nein sagen können. Zu dieser Erkenntnis dürfte wohl ein heute 40-jähriger Mann gekommen sein, der sich am Dienstag vor dem Strafgericht des Sensebezirks zu verantworten hatte. Er war im Jahre 1987 als kaufm. Angestellter zu einer Deutschfreiburger Raiffeisenbank gestossen, ohne spezielle Bankausbildung. 1991 wurde er zum Stellvertreter des Bankleiters ernannt, war aber erst ab 1999 im Kreditgeschäft tätig, weil es zu diesem Zeitpunkt zu einem Bankleiter-Wechsel gekommen war. Die Kompetenz, Kredite zu gewähren, lag jedoch weiterhin beim Bankleiter oder beim Verwaltungsrat. Wertloses Wertpapier Die Straftaten gehen denn auch auf das Jahr 1999 zurück. So hat sich in einem Fall ein Wertpapier einer ausländischen Bank im Betrag von 60 000 Franken, das als Sicherheit hinterlegt wurde, als wertlos erwiesen. Der Bankkunde war einer Betrügerbande zum Opfer gefallen. Der Angeklagte hatte dem Kunden aber bereits eine Kreditsumme von 45 000 Franken gutgeschrieben. Weil das Wertpapier laut dem Angeklagten vom Schweizerischen Raiffeisen-Verband in St. Gallen geprüft und als gut befunden wurde, hatte er nicht den Mut, dem Kunden die Wahrheit zu sagen. Er verbuchte die 45 000 Franken auf einem Durchlaufkonto der Bank in der Hoffnung, dass die Sache später geregelt werden könnte. In einem andern Fall hatte er auf Anordnung der Bauherren Akontozahlungen an ein Generalunternehmen überwiesen, ohne dass dieses die entsprechenden Leistungen erbracht hatte. Um den Bauherren zu helfen, hat er zugelassen, dass die Baukredite überschritten wurden. «Hätte er dies nicht getan, so wäre das Bauen für die Bauherren zu einem Albtraum geworden. Das Doppelhaus hätte nicht zu Ende gebaut werden können», hielt sein Anwalt Armin Sahli fest und machte das Gericht darauf aufmerksam, dass das Generalunternehmen bekannt dafür sei, unseriös zu geschäften. Auch in diesem Fall hatte er Buchungen auf ein Durchlaufkonto getätigt und gehofft, dass das Generalunternehmen die Beträge zurückbezahlen würde, aber vergeblich: Das Unternehmen musste Konkurs anmelden. In zwei Fällen hatte er Kunden Gelder gewährt, obwohl die Bank unter einem Kreditstopp stand, welchen die Zentrale in St. Gallen verhängt hat- te. Diese Kompetenzüberschreitung führte zu seiner Freistellung. Er hätte die interne Revision oder den Verwaltungsrat informieren müssen, dass er Probleme mit Kreditgeschäften hatte. Er tat dies aber nicht. Stattdessen verbuchte er die Ausstände auf ein fiktives Konto, um sie vor der Revision zu verheimlichen. Sein Anwalt stritt gestern nicht ab, dass er sich zu diesem Zeitpunkt bewusst gewesen sein musste, seine Pflicht verletzt zu haben und das Risiko einer Vermögensgefährdung eingegangen zu sein. Der Angeklagte betonte vor Gericht mehrmals, dass er zu jenem Zeitpunkt überzeugt gewesen sei, dass die Geschäfte noch in Ordnung gebracht werden könnten. «Eine Raiffeisenbank in einem Dorf ist nicht eine Grossbank. Man sieht die Kunden tagtäglich und versucht, ihnen zu helfen und sie zu unterstützen, damit sie zu ihrem Recht kommen. Wir haben das auch vorher mit andern Kunden gemacht, und es ist gut herausgekommen», gab er zu Protokoll. Keine Unterstützung des Bankleiters Sein Handeln führte er auf die äusseren Umstände zurück, die damals in dieser Bank geherrscht haben. «Natürlich hätte ich informieren müssen, aber ich genoss keine Unterstützung vom Bankleiter. Er war völlig inkompetent. Ich war überfordert und liess mich dann hineinziehen. Ich sass jeden Morgen mit dem Bankleiter zusammen, der sehr wohl wusste, dass es um diese Geschäfte «schräg» stand. Als ich mit ihm die Zahlungsaufträge besprach, lautete seine Standardantwort: Du kennst die Leute im Dorf, schau, dass diese Sachen in Ordnung kommen», schilderte er die Unfähigkeit des neuen Bankleiters, der später – wie der Angeklagte – freigestellt wurde. Introvertierte Persönlichkeit Der damalige Bankleiter seinerseits umschrieb seinen Stellvertreter als introvertierte Persönlichkeit, der es schwer gefallen sei, unangenehme oder entscheidende Massnahmen durchzusetzen. Er habe über eine überdurchschnittliche Sozialkompetenz verfügt, welche bewirkte, dass er nicht habe Nein sagen können. «Ja, ich habe Mühe gehabt, Nein zu sagen», bestätigte der Angeklagte. «Ich wurde mir erst im Nachhinein bewusst, dass gewisse Geschäfte nicht mehr zu retten sind», hielt er fest. Keine Bereicherungsabsicht «Offensichtlich konnte er keine Probleme an die Kunden weiterleiten», stellte auch sein Anwalt fest. Dieser wies in seinem Plädoyer auf die Umstände hin, die in dieser Bank zwischen 1999 und 2001 geherrscht und die bewirkt haben, dass er unter grossem Druck stand. Er hob vor allem hervor, dass sein Klient nie die Absicht gehabt hatte, sich selber oder seine Kunden zu bereichern. «Er hatte nur die Absicht, den Kunden behilflich zu sein. Dieser an und für sich positive Charakterzug ist aber im harten Bankengeschäft nicht angebracht.» Haftung anerkannt Das Bezirksgericht unter der Leitung von Reinold Raemy hat den ehemaligen Bankleiter-Stellvertreter zu einer bedingten Gefängnisstrafe von neun Monaten verurteilt. Es hat ihn der Urkundenfälschung und der ungetreuen Geschäftsbesorgung für schuldig befunden. Die Substitutin der Staatsanwältin, Alessia Chocomeli, hatte 14 Monate gefordert. Laut Anwalt Armin Sahli wären höchstens fünf bis sechs Monate angebracht gewesen, wobei er auf die zwölf Monate hinwies, die im Falle der Spar- und Leihkasse Bösingen ausgesprochen wurden. Gemäss Untersuchungsrichter hat die betroffene Raiffeisenbank einen Schaden von 252 194 Franken erlitten. Der Vertreter der Raiffeisenbanken selber sprach aber von 305 914 Franken (inklusive Spesen und Zinsen). Andererseits konnten bereits 43 000 Franken bei Kunden eingetrieben werden, und auch der Angeklagte hat 11 548 Franken bezahlt. St. Gallen wird weiterhin versuchen, Gelder bei Kunden zu holen. Andererseits hat der Angeklagte die volle Haftung für den unmittelbaren und mittelbaren Schaden anerkannt. Die zivilen Parteien haben eine Vereinbarung über die Rückzahlung des Schadens getroffen. az

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