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Ja widerspricht der direktdemokratischen Vernunft

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Meinungsbeitrag zur Abstimmung über die «Pädophilen-Initiative»

Am 18. Mai ist es wieder so weit: Im Windschatten von Gripen und Mindestlohn wird höchstwahrscheinlich ein weiteres Mal die Verfassung der schweizerischen Eidgenossenschaft mittels Volksinitiative «vergewaltigt».

Um dies zu verstehen, muss man sich den eigentlichen Zweck von Volksinitiativen vergegenwärtigen. Dieses direktdemokratische Instrument soll dem Volk dann die Möglichkeit geben, in den Gesetzgebungsprozess einzugreifen, wenn seine politischen Vertreter nicht in der Lage sind, gewichtige Probleme des Landes zu erkennen. Im Idealfall erkennen Bundesrat und Parlament nach Einreichen einer Volksinitiative Handlungsbedarf und passen entsprechende Gesetze an. Die Initiative hat damit ihr Ziel erreicht und wird zurückgezogen. Bemerken die Initianten dieses Gebot nicht, wird ihnen in der Volksabstimmung eine klare Niederlage zugefügt.

Bis auf die letzten Punkte entspricht die «Pädophileninitiative» exakt diesem Muster. Werden solche Initiativen nicht «bachab» geschickt, wird unsere Verfassung immer unübersichtlicher, umständlicher, damit letztlich unverbindlicher oder gar überflüssig.

 Wer also daran glaubt, dass die direkte Demokratie auch in der heutigen Zeit die geeignete Regierungsform für die Schweiz ist, stimmt am 18. Mai ohne schlechtes Gewissen–Pädosexuelle werden mit der bereits beschlossenen Gesetzesänderung sowieso deutlich härter bestraft als bisher–Nein zur «Pädophileninitiative»!

«Höchstwahrscheinlich wird die Verfassung am 18. Mai ein weiteres Mal mittels Volksinitiative ‹vergewaltigt›.»

 

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