Mit 87 zu null Stimmen sagte der Grosse Rat gestern Ja zu Änderungen des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern und des Gesetzes über die Erbschafts- und Schenkungssteuern. Es geht dabei um die Steuerbefreiung von Gewinnen aus Geldspielen bis zu einer Million Franken nach dem eidgenössischen Ja zum Geldspielgesetz, um die Klärung der Steuerhoheit bei Einkünften und Gewinnen aus Grundstückvermittlung sowie um eine neue Liste der juristischen Personen, die von der Steuerpflicht befreit sind. Letzteres geht auf eine Anfrage der grünen Grossratsmitglieder Sylvie Bonvin-Sansonnens (Rueyres-les-Prés) und Bruno Marmier (Villars-sur-Glâne) zurück.
jcg