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Ja zum Ausbau familienexterner Betreuungseinrichtungen

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Autor: walter buchs

freiburg In einer Ende August 2009 eingereichten Motion beantragten die beiden FDP-Grossrätinnen Antoinette de Weck aus Freiburg und Nadine Gobet aus Bulle, dass sich der Kanton bei der Ausarbeitung des neuen Gesetzes über die Betreuungseinrichtungen für Kinder im Vorschulalter am entsprechenden Waadtländer Modell orientiert. Zudem sollten Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeberkreise sich von Beginn weg an der Ausarbeitung des Textes beteiligen können.

In der Antwort auf die Motion erinnert der Staatsrat daran, dass er 2007 eine Kommission ernannt habe mit dem Auftrag, das Gesetz über die Einrichtungen zur Betreuung von Kindern im Vorschulalter aus dem Jahre 1995 einer Totalrevision zu unterziehen. Ein Vertreter des Arbeitgeberverbandes sei Mitglied der Kommission.

Der Vorentwurf dieses Gesetzes liegt vor und wird heute Freitag von Staatsrätin Anne-Claude Demierre vorgestellt und dann in die Vernehmlassung geschickt. Es geht dabei auch um die Umsetzung der neuen Kantonsverfassung.

Gegen eine Stiftung

Laut Antwort des Staatsrates hat die Kommission bei ihren Arbeiten verschiedene kantonale Modelle der Unterstützung von familienexternen Betreuungsstrukturen untersucht. Das Konzept einer Stiftung nach Waadtländer Modell, welche die Aufsicht über zahlreiche regionale Netzwerke hätte, sei von allen Beteiligten abgelehnt worden.

Zum jetzigen Zeitpunkt scheine dieses Modell nicht den Erwartungen des Kantons zu entsprechen. Nach Meinung des Staatsrates ist deshalb die Schaffung einer Stiftung nach Waadtländer Vorbild nicht angebracht. Er schlägt deshalb dem Grossen Rat vor, diesen Teil der Motion nicht zu überweisen.

Den anderen Teil der Motion, welcher die Ausarbeitung eines neuen Gesetzes über die familienexternen Betreuungseinrichtungen in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsvertretern betrifft, schlägt die Regierung zur Annahme vor. Dies kommt allerdings lediglich einer Bestätigung der bereits ausgeführten Arbeiten gleich.

Dem Vorbild einer knappen Mehrheit der Kantone folgend, schlage der Staatsrat für die Betreuung im Vorschulalter zusätzlich zu den Bemühungen der Gemeinden einen kantonalen Beitrag vor, heisst es in der Antwort auf die Motion weiter. Im Sinne eines einfachen und unbürokratischen Systems denkt er dabei an eine Pauschale pro Betreuungsstunde.

Auch die Arbeitgeber sollen einen Beitrag zu den Betreuungskosten leisten, da eine solche Struktur ihnen viele Vorteile bringe. Gemäss Vorschlag der Kommission solle dabei das Beitragsmodell der Familienzulagen zur Anwendung kommen.

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