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Ja zur verbrauchsabhängigen Abrechnung

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Grosser Rat hat erste Lesung des neuen Energiegesetzes begonnen

Autor: Von ARTHUR ZURKINDEN

Eine grosse Wahl hatte der Grosse Rat nicht, denn dieses Obligatorium ist im Bundesgesetz verankert. Weiter gehen wollte diesbezüglich Michel Monney (csp, Freiburg). Seiner Ansicht nach sollten auch die Bauten, die nach dem 1. Mai 1991 erstellt worden sind, diesem Obligatorium unterstellt werden. Der CSP-Grossrat rief dabei in Erinnerung, dass bereits ein früherer Bundesbeschluss, der am 1. Mai 1991 in Kraft getreten ist, die VHKA für Neubauten vorgesehen hat. So wollte er nicht jene Bauherren belohnen, die sich nicht an diesen Beschluss gehalten hatten. Eine VHKA für alle bestehenden Gebäude forderte Giovanni Sommaruga (sp, Freiburg), zumal die Mehrheit der Deutschschweizer Kantone diese eingeführt habe.

VHKA in bestehenden
Gebäuden umstritten

Beide Anträge wurden aber im Grossen Rat bekämpft. So hatte Marie-Thérèse Maradan-Ledergeber (sp, Freiburg) als Vertreterin der Freiburger Mieterinnen und Mieter nichts gegen die VHKA bei Neubauten einzuwenden. Sie gab aber zu bedenken, dass die technischen Probleme der VHKA bei bestehenden Gebäuden noch nicht gelöst seien und die Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen stünden. Ihrer Meinung nach kann der Zähler bei alten Gebäuden zu grossen Ungerechtigkeiten führen.

Staatsrat Michel Pittet stellte ein juristisches Fragezeichen vor eine Einführung der VHKA bei bestehenden Gebäuden. Er wehrte sich auch gegen den Antrag von Michel Monney, weil es kaum möglich sei, die Gebäude ausfindig zu machen, welche unter ein solches Obligatorium fallen würden. Mit 57 zu 19 Stimmen wurde der Antrag von Michel Monney, dem sich auch Giovanni Sommaruga angeschlossen hatte, bachab geschickt.

Kommunale Energiepläne

Das neue Energiegesetz sieht auch vor, dass die Gemeinden einen kommunalen Energieplan erstellen müssen. In diesen Plänen werden die bestehenden örtlichen Energieressourcen aufgezeigt. «Der kommunale
Energieplan stellt ein Planungsin-strument dar, das es ermöglicht, diese oft ausser Acht gelassenen Energien aufzuwerten», hielt Michel Pittet fest.

Anschlusspflicht an Fernwärmenetz

So kann ein Energieplan auch ein leitungsgebundenes Energiegebiet festlegen. Dies bedeutet, dass ein Bauherr, der sein Haus in einem solchen Gebiet erstellen will, gezwungen werden kann, sich an das Fernwärmenetz anzuschliessen. Allerdings müssen gewisse Bedingungen erfüllt werden. So muss die Wärme in erster Linie durch erneuerbare Energien oder durch Abwärmenutzung erzeugt werden.

Erfolg für Armin Haymoz
und Maurice Ropraz

Gegen diese Anschlusspflicht wehrten sich aber Armin Haymoz (cvp, Düdingen) und Maurice Ropraz (fdp, Sorens). Der CVP-Grossrat wies darauf hin, dass solche Zwangsvorschriften nicht in die heutige Zeit der Liberalisierung im Energiewesen passen. Er stützte sich dabei vor allem auf Empfehlungen der Eidg. Wettbewerbskommission, die von solchen Anschluss- pflichten abrät. Mit 40 zu 38 Stimmen (5 Enthaltungen) wurde ihr Antrag knapp angenommen. Deshalb muss die zweite Lesung abgewartet werden, bis feststeht, ob diese Anschlusspflicht definitiv wegfällt.

Externe Energiekosten
werden berücksichtigt

Als Grundsatz ist im Energiegesetz festgehalten, dass die wirtschaftlichen Aspekte insbesondere auf der Grundlage von Rentabilitätsrechnungen unter Berücksichtigung der externen Energiekosten behandelt werden. Gegen diese Berücksichtigung wehrten sich die FDP-Grossräte Fritz Burkhalter und Claudia Cotting.

Die externen Kosten belaufen sich zurzeit auf 4,5 Rappen pro kWh für Heizöl, 3 Rappen pro kWh für Erdgas, 1,5 Rappen pro kWh für Holz und 5 Rappen pro kWh für Strom. Claudia Cotting befürchtete, dass diese Kosten auf die Nebenkosten bei den Mietzinsen geschlagen und deshalb vor allem die kleinen Einkommen treffen werden.
Richard Ballaman, Präsident der parlamentarischen Kommission, hielt aber fest, dass diese Kosten nur als Vergleichsinstrument für Berechnungen herangezogen werden. Der FDP-Antrag, die Berücksichtigung der externen Kosten aus dem Gesetz zu streichen, wurde in der Folge mit 41 zu 27 Stimmen abgelehnt.
Allgemein wurde das neue Energiegesetz vom Grossen Rat gut aufgenommen. Das Gesetz soll vor allem die sparsame und rationelle Energienutzung fördern.

Grossratssitzung abgebrochen

Gestern musste die Sitzung des Grossen Rates abgebrochen werden, weil das Quorum nicht mehr erreicht wurde. Allerdings war es bereits fünf nach zwölf. Als nämlich der Grosse Rat über einen Antrag des Senslers Paul Vonlanthen abstimmte, waren noch gerade 63 Abgeordnete anwesend. 66 hätten es sein müssen, damit die Abstimmung gültig gewesen wäre.

Nebst den vielen Entschuldigungen, welche Grossratspräsidentin Eveline Krauskopf am Morgen bekannt geben musste, verliessen vor der Mittagsstunde immer mehr Grossräte den Saal, so dass es zu diesem Abbruch kam.
Paul Vonlanthen wollte im Rahmen der Debatte über das neue Energiegesetz, dass die Baubewilligungen für Bauten mit erneuerbaren Energien grosszügig abgewickelt werden. Sein Antrag wäre gestern mit 30 zu 27 Stimmen angenommen worden. Nun wird die Abstimmung heute wiederholt, wenn die erste Lesung beendet wird.

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