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Jagd auf Kormorane sorgt für Kontroverse

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«Mit der Änderung des Konkordats über die Jagd auf dem Neuenburgersee wird die Regulierung des Kormorans durch die Jägerinnen und Jäger auf dem See möglich», schreibt die Kantonsregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage von Philippe Demierre (SVP, Esmonts). Dieser äusserte seine Sorge über die rund 3000 Kormorane, die sich am Neuenburgersee angesiedelt haben und für die dortigen Fischer eine ökonomische Katastrophe bedeuten.

«Einfluss ernst genommen»

Es sei laut dem Staatsrat vorgesehen, diese Konkordats­änderung durch eine entsprechende Änderung der Jagdverordnung zu stützen. Dies solle es den Berufsfischern ermöglichen, in der Nähe ihrer Netze Abschüsse zum Schutz der Netze vorzunehmen. Bis diese Änderungen voraussichtlich im kommenden Jahr in Kraft treten, werden die Wildhüter-Fischereiaufseher der drei Konkordatskantone Freiburg, Waadt und Neuenburg laut dem Staatsrat von Anfang September bis Ende Februar Spezialabschüsse vornehmen. Dem Staatsrat sei bewusst, dass die Berufsfischer des Neuenburgersees seit zwei Jahren weniger Felchen fangen. Auch sei ihm bekannt, dass es seit 2001 eine Zunahme der Brutpaare bei den Kormoranen auf dem See gegeben habe. «Da der Kormoran ausschliesslich Fisch isst, wird sein Einfluss auf die Fischpopulationen sowie die Fischerei ernst ge­nommen», so die Kantons­regierung.

Dies ist nicht das erste Mal, dass sich der Staatsrat mit diesem Thema beschäftigt. Der Grosse Rat hat bereits im Juni eine Resolution dazu verabschiedet, und Grossrat Jean-Daniel Chardonnens (SVP, ­Fétigny) hat mit elf Mitunterzeichnern vor nicht allzu langer Zeit einen Auftrag zu diesem Thema eingereicht (die FN berichteten).

Zusammenhang bezweifelt

Der Geschäftsführer von Pro Natura Freiburg, Luca Maillard, ist mit dieser Antwort des Staatsrats ganz und gar nicht zufrieden. «Wir bezweifeln, dass es tatsächlich einen direkten Zusammenhang zwischen diesen Kormoranen und der Fischpopulation im Neuenburgersee gibt», sagt er auf Anfrage gegenüber den FN. «Dieses Zusammenspiel zwischen den Arten ist weitaus komplexer und noch nicht zweifelsfrei untersucht.»

Mit Abschüssen sei er zwar grundsätzlich einverstanden, so Maillard weiter. Dies aber nur unter ganz bestimmten Bedingungen – namentlich, dass die Abschüsse in einem Abstand von mindestens 100  Metern von Naturschutzgebieten erfolgen müssten. Ansonsten sei die störende Belastung für andere dort lebende Tiere schlicht zu gross. «Generell verurteilen wir die Jagd auf Wasservögel bis auf ganz wenige Ausnahmen wie beispielsweise Enten», bemerkt Maillard dazu.

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