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Jagd wird verlängert

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Zur Begrenzung der Schäden, welche Wildschweine an den landwirtschaftlichen Kulturen verursachen, muss der Jagddruck auf das Schwarzwild stark sein. Die Verordnung vom 20. Mai 2003 über die Ausübung der Jagd in den Jahren 2003, 2004 und 2005 erteilt der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft die Kompetenz, die Wildschweinjagd im Flachland bis Ende Januar zu verlängern, falls die Anzahl der bis Ende Dezember erlegten Wildschweine ungenügend ist.

Bis Mitte Dezember 2005 wurden 28 Wildschweine erlegt, davon 16 im Broyebezirk, elf im Seebezirk und eines im Greyerzbezirk. Diese Anzahl ist ungenügend, um eine wirksame Regulierung dieser Tierart zu gewährleisten und um einem Anstieg der Schäden vorzubeugen. 2004 wurden insgesamt 41 Wildschweine erlegt, 28 im Jahre 2003 und 36 im Jahre 2002.
Für die Vergütung von Wildschweinschäden hat der Fonds für das Wild dieses Jahr bis jetzt rund 29000 Franken an die Landwirte ausbezahlt. Im Jahre 2004 waren es 23000 Franken. Ausserdem wurden dieses Jahr rund 10000 Franken für Beiträge an Schutzmassnahmen der Kulturen, vor allem Elektrozäune, ausbezahlt.
Die Direktion hat deshalb beschlossen die Jagd auf Wildschweine bis zum 31. Januar 2006 zu verlängern. Diese Verlängerung gilt nur für das Flachland.

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