Bis zum Jahr 2003 hat der Kanton Bern das Jagdgesetz einer vollständigen Revision unterzogen. Nach fünf Jahren praktischer Anwendung zeigten sich jedoch Mängel. Eine Gesetzesänderung war nach Ansicht des Regierungsrates jedoch nach nur fünf Jahren nicht angezeigt, so dass gewisse Anpassungen auf dem Verordnungsweg vorgenommen wurden. Die neuen Verordnungen sind im Frühjahr 2008 in Kraft getreten und wurden erstmals während der letzten Jagdsaison 2008/9 in der Praxis angewendet. Laut dem zuständigen Regierungsrat, Volkswirtschaftsdirektor Andreas Rickenbacher, gestaltete sich die Anpassung schwierig, da der Kantonale Jägerverband gegen diverse angestrebte Änderungen opponierte.
Kernziele der Revision waren der Wildtierschutz, «berechtigten Forderungen von Umwelt- und Tierschutzverbänden nachzukommen» und Lösungen zu präsentieren, die von fortschrittlichen Jägern unterstützt werden. hw