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Jäger schoss auf Mann: sechs Monate bedingt

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 Am 6. Oktober 2012 nahm eine Wildschweinjagd in Villeneuve ein dramatisches Ende. Gegen 14 Uhr kündeten drei Signaltöne das Ende der Treibjagd an. Als ein Jäger ein Geräusch aus einem Maisfeld hörte, lud er seine Waffe noch einmal–und zielte auf «eine schwarze Masse». Der 41-Jährige schoss und merkte erst danach, dass es sich bei der «schwarzen Masse» nicht um ein Wildschwein handelte: Er hatte auf einen Mann geschossen, der in schwarzen Plastiksäcken Hanf aus dem Maisfeld abtransportierte (die FN berichteten).

16 Operationen

Der Jäger hatte eine Schrotladung abgeschossen. Der Angeschossene erlitt vor allem am Oberkörper schwere Verletzungen und schwebte in Lebensgefahr. Er musste bisher 16 Mal operiert werden und ist noch nicht genesen, wie die Freiburger Staatsanwaltschaft nun mitteilt. Das Opfer sei vor allem auch psychisch angeschlagen.

Ziel nicht identifiziert

Staatsanwalt Jean-Frédéric Schmutz hat den Jäger per Strafbefehl wegen fahrlässiger, schwerer Körperverletzung, wegen Gefährdung des Lebens Dritter und wegen Verstosses gegen das Freiburger Jagdgesetz zu einer bedingten, sechsmonatigen Freiheitsstrafe und einer Busse von 500 Franken verurteilt. Die Bewährungsfrist beträgt fünf Jahre. Der Staatsanwalt wirft dem Jäger vor, nach der Treibjagd geschossen und das Ziel nicht formell identifiziert zu haben. Wegen der Schwere des Vorfalls muss der Mann sein Jagdpatent für fünf Jahre abgeben.

Auch das 60-jährige Opfer hat der Staatsanwalt verurteilt: wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Mann hatte rund fünfzig Hanfpflanzen im Maisfeld aufgezogen und wollte die Ernte verkaufen. Weil er durch den Unfall stark betroffen ist, wird er von einer Strafe befreit.

Die beiden Verurteilten können die Strafbefehle anfechten; dann käme ihr Fall vor das Kantonsgericht. njb

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