Die kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation hat ihren Jahresbericht veröffentlicht. Sie stellt wichtige Entwicklungen in den Bereichen Transparenz, Datenschutz und Mediation fest.
Das Institut für Föderalismus stellte der kantonalen Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation (ÖDSMB) Anfang 2022 seinen zusammenfassenden Bericht bezüglich des zehnjährigen Bestehens des Gesetzes über die Information und den Zugang zu Dokumenten (InfoG) zu. Das schreibt die ÖDSMB in einer Medienmitteilung. Der Bericht komme zum Schluss, dass das Gesetz bei den meisten Nutzerinnen und Nutzern auf positive Resonanz stösst. Es brauche demnach keine tiefgreifenden gesetzgeberischen Änderungen.
Viel Arbeit beim Datenschutz
Im Bereich Datenschutz brachte die voranschreitende Digitalisierung der Verwaltung immer komplexere Projekte mit sich, heisst es in der Mitteilung weiter. Dies habe auch zu einem erhöhten Koordinationsaufwand innerhalb der Organe geführt, insbesondere bei der Zuweisung von Verantwortlichkeiten. Bei den Fragen zum Schutz von Personendaten hätten Cyberangriffe und Sicherheitslücken im Vordergrund gestanden. Die Arbeitsbelastung im Bereich des Datenschutzes bleibe hoch.
Das kantonale Datenschutzgesetz (DSchG) befinde sich derzeit in einer Totalrevision, um den Bürgerinnen und Bürgern des Kantons einen zeitgemässen gesetzlichen Rahmen zu bieten, der eine Anpassung an die Standards von EU-Recht und Europaratskonvention ermöglicht.
Die Reform sehe einerseits eine stärkere Kontrolle und bessere Handhabung für die betroffenen Personen bezüglich der mit öffentlichen Körperschaften geteilten Informationen vor. Andererseits sollen die Datenschutzauflagen für die Verantwortlichen innerhalb der Verwaltung strenger werden.
Revidiertes Ombudsgesetz
Im Bereich der Mediation für Verwaltungsangelegenheiten trat das revidierte Ombudsgesetz in Kraft, so die Mitteilung. Bei der Revision sei die Mediation für Verwaltungsangelegenheiten administrativ in die ÖDSMB integriert worden. Zudem sei die Bestimmung eingefügt worden, dass ein Mediationsverfahren nur mit dem Einverständnis der Parteien durchgeführt werden könne.
Bei der kantonalen Mediatorin gingen im Berichtsjahr 36 Anfragen ein, wovon sich 18 im Geltungsbereich des Gesetzes über die Mediation für Verwaltungsangelegenheiten befanden. Die Anliegen der Ratsuchenden waren vielfältig und reichten von zu langen Wartezeiten bis zu Fragen der Gesetzesanwendung.
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