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Jean Tinguelys Wille gemäss Staatsrat «uneingeschränkt respektiert»

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Autor: URS HAENNI

Im Sommer jährt sich der Todestag von Jean Tinguely zum 20. Mal. Dem Kanton hatte der Künstler noch während seines Todesjahrs 1991 den Gewinn aus dem Verkauf von Serigrafien anlässlich der ihm gewidmeten Ausstellung im Museum für Kunst und Geschichte (MAHF) geschenkt: 436266 Franken. Ziel der Schenkung war es, die Sammlung des Museums durch den Erwerb von Kunstwerken zu bereichern.

Zehn Grossräte haben nun festgestellt, dass bis heute noch kein einziges Kunstwerk aus den Mitteln des dafür geschaffenen Fonds gekauft wurde. Der Wille Tinguelys sei somit nicht respektiert. Sie wollen den Staatsrat beauftragen, bis zur Debatte am Mittwoch darüber zu informieren, welche Massnahmen er treffen will.

Der Staasrat beantragt nun, diesen Auftrag abzulehnen. Er ist der Meinung, dass er den Zweck von Tinguelys Spende uneingeschränkt erfüllt und den Willen des Stifters respektiert hat.

Er verweist auf die veränderte Ausgangslage, nachdem Niki de Saint Phalle in den 90er-Jahren dem Staat Freiburg Werke von ihr und Tinguely geschenkt hat. Die Folge davon war die Schaffung des «Espace Jean-Tinguely – Niki de Saint Phalle».

Der Zweck des Tinguely-Fonds wurde deshalb ausgeweitet auf eine finanzielle Beteiligung an Ausstellungen im «Espace». Diese Beiträge in der Grössenordnung von 15000 Franken jährlich stammen alleine aus den Zinserträgen des Fonds. Der Fonds selber wurde um rund 100000 Franken aufgestockt.

Für das MAHF wurde zwar noch kein Kunstwerk aus dem Fonds angeschafft, wohl aber aus einer anderen Stiftung für zeitgenössische Kunst. Das Kapital des Fonds soll für künftige Anschaffungen beiseite gelegt werden, falls dass ordentliche Budget des Museums nicht ausreicht.

Gemäss dem Staatsrat ist zum 20. Todestag keine offizielle Gedenkfeier geplant. Er hegt Zweifel, dass eine solche Feier der Persönlichkeit und dem Werk Tinguelys gerecht würde. Mehrere kulturelle Anlässe seien aber geplant, etwa eine weitere Ausstellung im «Espace», welche den Schenkungen Nike de Saint Phalle gewidmet ist.

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Vom Tinguely-Fonds floss Geld in den «Espace Jean Tinguely – Niki de Saint Phalle» (Foto von der aktuellen Ausstellung).Bild Aldo Ellena/a

Kulturräume: Keine staatliche Künstlerkolonie

In einem Postulat fordern die Grossräte Olivier Suter (MLB) und André Ackermann (CVP) den Staatsrat auf, zu prüfen, ob permanent verfügbare Wohn- und Arbeitsräume für Kunstschaffende zur Verfügung gestellt werden können. Auf die Grossratsdebatte vom Mittwoch hin beantragt der Staatsrat, das Postulat abzulehnen.

Eine solche Unterstützung sei nämlich weder im Gesetz noch im Reglement über die kulturellen Angelegenheiten vorgesehen und somit auch gar nicht zulässig.

Höchstens befristet

Es könne nicht Aufgabe des Staates sein, solche Einrichtungen dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Sie wären mit enormen Kosten verbunden. In der Villa Gallia und der Johanniterkomturei habe der Staat wohl solche Räume, aber nur ausnahmsweise und für befristete Zeit.

Auch sei es heute nicht mehr üblich, Künstler an einem Standort zu konzentrieren. «Heute zieht man es vor, dass die Kulturschaffenden in engem Kontakt stehen mit dem sozioprofessionellen Umfeld einer Ortschaft oder einer Region», schreibt der Staatsrat. Der Staat wolle seine Strategie weiterführen, Infrastrukturkosten bei der Berechnung von Subventionen für bestimmte Projekte zu berücksichtigen.uh

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