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Jeder Untersuchungsrichter hat 2008 über 900 Verfügungen erlassen

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Autor: walter buchs

Nachdem das Untersuchungsrichteramt (URA) während mehrerer Jahre mit einer Zunahme der erfassten Fälle konfrontiert war, verzeichnete das Amt 2008 zum zweiten Jahr in Folge eine Abnahme (siehe Kasten). Wie Präsident Jean-Luc Mooser am Freitag am Jahrestreffen mit den Medien sagte, liegt der Grund einerseits in einem Rückgang der Strafklagen und -anzeigen. Für diese Entwicklung habe man im Moment noch keine Erklärung. Andererseits sei die Abnahme auch auf Änderungen in der Erfassungsweise zurückzuführen.

«Arbeitstempo bleibt hoch»

Mit Genugtuung stellte URA-Präsident Mooser zur Gesamtbilanz 2008 weiter fest: «Das Amt konnte einen grossen Teil der Strafverfahren durch Verfügung erledigen und dabei den Anstieg der alten, sich noch im Untersuchungsstadium befindlichen Dossiers beschränken.»

Die Zahl der Verfügungen ist allerdings im Vergleich zu 2007 leicht zurückgegangen, was gemäss Mooser auf zunehmende Komplexität der Fälle hinweist. Dennoch hatte jeder UR im vergangenen Jahr durchschnittlich 957 neue Dossiers zu behandeln, was einen Monatsdurchschnitt von 79 ergibt.

Anspruchsvolle Anwendung des Strafgesetzbuches

Wie der URA-Präsident weiter sagte, war auch das Jahr 2008 durch die Umsetzung der Verfahrensabläufe infolge der Inkraftsetzung des neuen Allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) geprägt. Bekanntlich kommt die Neuregelung der Strafmasse immer mehr in die Kritik. Im Bundesbern werden bereits Änderungen geprüft und die Kantone wurden konsultiert.

Jean-Luc Mooser erinnerte daran, dass die Arbeit für den Richter anspruchsvoller geworden sei, da er zwischen (bedingter) Geldstrafe zuzüglich Busse, gemeinnütziger Arbeit und Freiheitsstrafe zu wählen habe. Im Rahmen der Konsultation der Kantone hätten die Freiburger Untersuchungsrichter vorgeschlagen, dass der Richter künftig wieder (bedingte) Freiheitsstrafen von unter sechs Monaten sollte aussprechen können. Für den Tagesansatz, der als Basis für die Geldstrafe gilt, sollte ein Minimum von 30 Franken festgelegt werden. Heute gibt es im StGB keine untere Grenze, während die Freiburger Richter sich in der Regel an ein Minimum von zehn Franken halten.

Beziehungen zu Dritten

«Wir sind alles andere als ein isoliertes Amt; wir sind vielmehr sehr stark vernetzt.» Mit diesen Worten leitete Markus Julmy, Vizepräsident des URA, die Darstellung der vielfältigen Beziehungen des Amtes zu Dritten ein. Der wichtigste Partner sei natürlich die Polizei und seien die anderen kantonalen Strafverfolgungsbehörden sowie Bundesstellen, so Julmy. Die Abgrenzungen bezüglich Kompetenzen und Vorgehensweisen seien manchmal heikel. Nicht zu vergessen seien die zahlreichen (nationalen) Kommissionen und die vielen öffentlichen Stellen, die den Untersuchungsbehörden gegenüber zur Auskunft verpflichtet sind oder denen die Untersuchungsbehörden Auskunft erteilen müssen.

Aus aktuellem Anlass informierte Jean-Luc Mooser die Medienvertreter über die «anwendbaren Regeln bei Strafverfahren gegen Polizeibeamte». Seit 2002 bis zu seinem Rücktritt im vergangenen Jahr habe UR André Piller diese Fälle behandelt. Seither behandle er als Präsident des URA die französischsprachigen und Vizepräsident Markus Julmy die deutschsprachigen Fälle (siehe Kasten).

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