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Jetzt kann die neue Gemeinde loslegen

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Jetzt kann die neue Gemeinde loslegen

Nach dem positiven Fusionsentscheid steht dem Gemeinderat von Gurmels viel Arbeit bevor

Durch die Einsprachen gegen die Gemeindefusion ist es in Gurmels und Cordast zu einigen Verzögerungen gekommen. Doch die Gemeindeverantwortlichen sind guten Mutes und wollen so rasch wie möglich mit der Arbeit beginnen.

Von PATRICK HIRSCHI

Auch wenn der Entscheid des Verwaltungsgerichts nicht unerwartet zu Gunsten der Fusion ausfiel, ist bei den meisten Betroffenen die grosse Erleichterung spürbar. Froh über den Entscheid ist insbesondere Maria Lippuner, die bisherige und letzte Gemeindepräsidentin von Cordast. Mit der Erkenntnis des Gerichts, dass an der Gemeindeversammlung keine gewichtigen Unregelmässigkeiten vorgekommen seien, wird sie als verantwortliche Versammlungsleiterin entlastet.

Die Arbeit in den letzten zweieinhalb Monaten sei doch eher ungewöhnlich gewesen, sagt Lippuner gegenüber den FN. Fünf Cordaster Gemeinderäte, die eigentlich auf Ende letzten Jahres zurücktreten wollten, mussten im Amt bleiben und im neuen Jahr regelmässig zusammenkommen. Allerdings habe man aus praktischen Gründen bewusst versucht, gewisse Entscheide hinauszuzögern, erklärt Maria Lippuner. «Wir haben unsere Arbeit auf ein Minimum beschränkt.»

Auf Gurmelser Seite musste Robert Zwahlen seinen Rücktritt aus dem Gemeinderat verschieben. Aber bereits nächsten Donnerstag wird sich der neue Gemeinderat mit Maria Lippuner und Maryse Aebischer als Vertreterinnen von Cordast konstituieren, wie Syndic Alfons Blanc gegenüber den FN bekannt gibt. Und Blanc will so schnell wie möglich ein Datum für die erste Gemeindeversammlung festlegen. Etwa in einem Monat soll sie stattfinden. An dieser wird sowohl das Budget 2005 als auch die Jahresrechnung 2004 behandelt. «Jetzt können wir endlich zupacken», meint der Gemeindepräsident zuversichtlich.

«Kuckucksei» hat keinen Einfluss

Das Verwaltungsgericht kam zum Schluss, dass sich unter den Anwesenden der Cordaster Gemeindeversammlung vom September letzten Jahres möglicherweise eine Person befand, die nicht stimmberechtigt war. Man könne jedoch davon ausgehen, dass sich diese Person nicht an der Abstimmung beteiligt habe. Und selbst wenn es so gewesen wäre, hätte dies keinen Einfluss auf das Abstimmungsresultat gehabt, lautet die Begründung des Gerichts.

Das Gesetz schreibt nicht vor, wie an einer Gemeindeversammlung die Kontrolle der Stimmberechtigten zu erfolgen hat. Eine Versammlung in der Grössenordnung Cordasts zeichne sich aber auch durch eine gewisse «Volksnähe» aus, schreibt das Gericht weiter. So sieht es auch Daniel Lehmann, der Oberamtmann des Seebezirks. «Der Formalismus darf nicht auf die Spitze getrieben werden», pflichtet er dem Gericht bei.

Auch den Vorwurf, dass die Reglemente und der Finanzplan an der Gemeindeversammlung nicht beraten worden seien, weist das Gericht zurück. Das Gesetz verlange dies nicht, wird in der Begründungsschrift betont. Vor der Abstimmung sei die Einsicht in alle Reglemente gewährleistet gewesen.
Zusammenfassend hält das Verwaltungsgericht fest, dass der Gemeinderat von Cordast die Stimmbürger in genügender Weise über die Fusion informiert habe. Bemerkenswert sei, dass der Beschwerdeführer anlässlich der Gemeindeversammlung weder auf mangelnde Information noch auf Unregelmässigkeiten bezüglich Stimmberechtigung hingewiesen habe. Gerade als ehemaliger Gemeindepräsident hätte er wissen müssen, dass solche Beanstandungen unverzüglich vorzubringen sind. «Es mutet sehr sonderbar an, wenn er erst nach dem Feststellen des [. . . ] für ihn offensichtlich ungünstigen [ . . .] Abstimmungsergebnisses verschiedene Rügen vorbringt, die er in der Gemeindeversammlung hätte geltend machen müssen», schreibt das Gericht. Aus diesem Grund muss Othmar Bürgy 500 Franken als Beitrag an die Verfahrenskosten und Entschädigungen beitragen.

«Habe es probiert»

Bereits anfangs Februar hatte Othmar Bürgy angedeutet, dass er den Fall wohl kaum bis vors Bundesgericht bringen werde. Obwohl er die Begründung des Verwaltungsgerichts gestern noch nicht im Detail studiert hatte, bleibt es höchstwahrscheinlich dabei, wie Bürgy gegenüber den FN sagt.

Überrascht sei er nicht über den Entscheid. Fusionen würden vom Kanton allgemein gefördert. «Ich habe es einfach probiert», fasst er seine Anstrengungen zusammen.
Die Odyssee einer Fusion

Am 30. September 2004 stimmten die Gemeinden Gurmels und Cordast über eine Fusion ab. Die Versammlung in Gurmels sprach sich mit grosser Mehrheit dafür aus, in Cordast fiel der Entscheid hingegen sehr knapp aus (119 Ja zu 114 Nein). Die Vorlage galt dennoch als angenommen.

Am 18. November 2004 genehmigte der Grosse Rat des Kantons Freiburg den Fusionsbeschluss der beiden Gemeinden, unter Vorbehalt der Beschwerdefrist, welche einen Tag später ablief.

Am 18. und 19. November trafen beim Oberamt des Seebezirks 29 Beschwerden ein. Die Verfasser verlangten, den Fusionsentscheid für ungültig zu erklären. Im Wesentlichen begründeten sie ihr Begehren damit, dass die Cordaster Gemeindebehörden die Stimmberechtigung der einzelnen Teilnehmer der Gemeindeversammlung nicht überprüft hätten und dass keine Möglichkeit geboten wurde, Einsicht in die Reglemente zu nehmen, die von der Gemeinde Gurmels zu übernehmen wären.

Am 30. Dezember wies der Oberamtmann diese Beschwerden ab.

Am 4. Februar 2005 erhob Othmar Bürgy (Cordast) als einziger der 29 Rekursführer Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Er hielt mit gleicher Begründung an seinem Begehren vom 18. November 2004 fest. Dadurch trat die Fusion vorerst ausser Kraft.

Der Oberamtmann sowie die Gemeinden Cordast und Gurmels ersuchten in der Folge um Abweisung der Beschwerde. Am 16. Februar beantragten die Gemeinden Cordast und Gurmels zudem den Entzug der aufschiebenden Wirkung.

Da das Verwaltungsgericht nun in der Hauptangelegenheit einen Entscheid getroffen hat, wird das Gesuch um aufschiebende Wirkung gegenstandslos. hi

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