Kommentar
Autor: Walter Buchs
Jetzt wird der Druck erhöht
Wie es der bisherigen Praxis entspricht, sollen Gemeindefusionen auch künftig freiwillig sein. Jedenfalls wird im Vorentwurf des Gesetzes zur Förderung der Gemeindezusammenschlüsse auf zwingende Massnahmen verzichtet. Gemäss Staatsverfassung wäre dies möglich. Mit finanziellen Anreizen ist der Kanton gut gefahren; die gesteckten Ziele wurden weitgehend erreicht.
Trotz grundsätzlichem Bekenntnis zur Freiwilligkeit kann man im Vorentwurf für ein Fusionsförderungsgesetz nicht übersehen, dass der Druck erhöht wird. Nach Ablauf der Frist, die für den Entscheid zu Fusionsvereinbarungen vorgesehen ist, behält sich nämlich der Staatsrat «geeignete Massnahmen» für jene Gemeinden vor, die nicht fusionieren und gleichzeitig nicht in der Lage sind, ihren Auftrag zu erfüllen. Angesichts des Scheiterns von Fusionen in der Vergangenheit ist dieser Schritt auch im Interesse der Gemeinden angemessen, ja notwendig.