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Jokertage für Schüler werden bald im Gesetz verankert

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Der Staatsrat legt einen Entwurf zur Einführung von Jokertagen im Schulgesetz vor. Gemäss dem Entwurf können Schülerinnen und Schüler vier freie Halbtage frei wählen. Sie müssen sie eine Woche vorher ankündigen.

Jokertage sind ganze Tage oder Halbtage, an denen eine Schülerin oder ein Schüler das Recht hat, ohne Angabe von Gründen durch die Eltern dem Unterricht fernzubleiben. Die Jokertage kommen zu den übrigen Abwesenheiten hinzu, welche nach der geltenden Schulordnung bereits erlaubt sind.

So definiert der Staatsrat in einer Botschaft an den Grossen Rat die freien Tage, auf die Freiburger Schülerinnen und Schüler künftig Anrecht haben. In einem Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die obligatorische Schule fügt er einen entsprechenden Artikel ein, welcher vier halbe Schultage pro Schuljahr als Jokertage festlegt. 

Einzelheiten definiert

Die Einzelheiten zum Bezug der Jokertage sind zudem im Reglement über die obligatorische Schule dargelegt. So muss der Bezug von Jokertagen mindestens eine Woche im Voraus bei der Schule angekündigt werden. Sie können nicht bezogen werden an offiziellen Prüfungstagen und an besonderen Anlässen. Im Reglement wird auch festgehalten, was mit «offizielle Prüfungstage» gemeint ist. Dazu gehören etwa Zuweisungsprüfungen zum Übertritt von der Primar- an die Orientierungsschule. Bei den «besonderen Anlässen» hat jede Schule die Autonomie, diese selber zu bestimmen. 

Die Einführung dieser Jokertage an den Freiburger Schulen geht auf eine Motion der Grossrätinnen Susanne Schwander (FDP, Kerzers) und Eliane Aebischer (SP, Düdingen) sowie 27 Mitunterzeichnenden zurück. Der Staatsrat prüfte damals die Motion und empfahl sie zur Annahme. Er hatte festgestellt, dass bereits 15 deutschsprachige Kantone und der Kanton Jura solche Jokertage in ihre Schulgesetzgebung aufgenommen hatten. Ebenfalls liess der Staatsrat bei der Prüfung der Motion eine Umfrage bei betroffenen Kreisen durchführen und stiess dabei auf ein mehrheitlich positives Echo. Einzig der Verein der französischsprachigen Lehrerinnen und Lehrer war damals geteilter Meinung, und die Lehrpersonen der französischsprachigen Orientierungsschulen lehnte sie ganz ab.

Ankündigungsfrist verlängert

Der Grosse Rat stimmte der Motion aber am 15. September 2020 mit 44 gegen 38 Stimmen zu. Für die Gesetzesänderung führte der Staatsrat abermals eine Vernehmlassung durch, und die Meinungen blieben die gleichen. Von 66 befragten Schuldirektionen stimmten 55 für und 11 gegen die Neuerung.

Der Staatsrat kam den skeptischen Stimmen insofern etwas entgegen, als er die Frist zur Ankündigung der Jokertage von drei Tagen auf eine Woche verlängerte. Und er präzisierte, welche Tage nicht dafür in Anspruch genommen werden dürfen.

Der Grosse Rat dürfte im Herbst definitiv über die Einführung der Jokertage entscheiden.

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