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Journalist fordert Ausstand des Generalstaatsanwalts in der Affäre Godel 

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Der Journalist Jean-Marc Angéloz findet das Strafverfahren gegen ihn in der Affäre Godel unlauter.

Generalstaatsanwalt Fabien Gasser soll bei der Behandlung des Falles des Journalisten Jean-Marc Angéloz in Ausstand treten. Dies fordert dessen Anwalt, Patrik Gruber, in einem Schreiben an das Kantonsgericht. «Es geht uns um Transparenz», begründet er auf Anfrage seinen Vorstoss. Angéloz hat mit Alt-Staatsrat Georges Godel (Mitte) das Buch « Secrets et confidences d’un Président» geschrieben.

Die Staatsanwaltschaft hatte Anfang April zwei Strafverfahren eröffnet, die abklären sollen, ob Godel mit seinen Aussagen im Buch das Amtsgeheimnis verletzt und ob Angéloz ihn dazu angestiftet habe.

Alte Geschichte

Gruber führt mehrere Belege dafür auf, dass Gasser Angéloz gegenüber nicht unbefangen genug ist. Eine ausserkantonale Staatsanwaltschaft soll den Fall weiter behandeln, so die Forderung. Seit Jahren hege Gasser eine persönliche Feindschaft gegenüber Angéloz. Zudem habe Gasser zum Beispiel auf offiziellem Briefpapier einen gehässigen privaten Brief geschrieben. Gruber zitiert etwa einen Briefwechsel aus dem Jahr 2006. Dabei bestehe die Möglichkeit, dass Gasser selbst das Amtsgeheimnis verletzt habe.

Auf die Affäre Godel bezugnehmend, argumentiert Gruber, dass Gasser wieder Privates und Berufliches vermische und eigene Interessen verfolge. Das Buch habe Gasser die Möglichkeit gegeben, seinen privaten Kleinkrieg gegen Angéloz wieder aufzunehmen. «Oder müsste man sogar von Rache sprechen»?

Gasser sei im Buch selbst erwähnt. Godel führe gegenüber dem Journalisten aus, dass Gasser nicht gerade eine Leuchte sei und eine unangemessene Beziehung geführt habe. Deshalb habe Gasser durchaus Gründe, so Gruber, Angéloz bestrafen zu wollen.

«Unverhältnismässig»

Schliesslich habe Gasser eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahmungen in Angéloz Haus durchführen lassen, so die Kritik, noch bevor die Eröffnung des Strafverfahren bekannt gegeben wurde. Aus der Wohnung wurden Dokumente und Computer mitgenommen. Das sei für den Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung unverhältnismässig. 

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