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«Jugendliche sollten keinen Hanf rauchen»

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Autor: Lukas Schwab

André Fürst erschien vor Gericht komplett in Hanf gekleidet. «Hanf als erneuerbarer Rohstoff ist zukunftsträchtig», so Fürst, der auch künftig Hanfprodukte vertreiben will. Er meine damit die legalen Möglichkeiten in Form von Hanfbekleidung, in der Lebensmittelproduktion und als Rohstoff für Industrieprodukte.

Für rund 2,9 Mio. Franken

Vor dem Strafgericht des Seebezirks wird André Fürst zur Last gelegt, er habe von 2003 bis Mai 2006 im Hanfladen «Hanf-Info» in Biel sowie mittels Postversand Hanfblüten für einen Gesamtbetrag von rund 2,9 Millionen Franken verkauft. Nach der Schliessung des Hanfladens im Februar 2005 soll er zudem mittels Lieferanten weiterhin Hanfblüten vertrieben haben, was Fürst bestreitet.

Des Weiteren soll Fürst von August 2005 bis Februar 2007 unbekannte Mengen Marihuana an den Hanfladen «Growland» in der Stadt Bern geliefert haben.

Als letzter Punkt wird dem Angeklagten vorgeworfen, auf seinem Hanffeld in Murten Hanf angebaut zu haben, der zumindest teilweise als Betäubungsmittel verwendet worden sei.

Die Frage von Gerichtspräsident Markus Ducret, ob man im Hanfladen in Biel gewusst habe, was die Kunden mit den Blüten machen, bejahte Fürst: «Gerade deshalb haben wir Blüten mit niedrigem THC-Gehalt verkauft und mit der Prävention zusammengearbeitet.» Er habe keinen starken Indoor-Hanf verkauft, sondern im Freien angepflanzten. «Mit höheren THC-Gehalten wäre ein bedeutend grösserer Umsatz zu erzielen gewesen, doch das war nicht meine Philosophie», so Fürst. Er habe zudem aktive Prävention betrieben, indem er sich strikt an eine Altersbegrenzung gehalten habe. «Ich bin selber der Meinung, dass Jugendliche keinen Hanf rauchen sollten», so Fürst. Zudem habe er die Menge von Einkäufen pro Person beschränkt, damit kein unkontrollierter Zwischenhandel entstehen könne.

Fürst hielt vor Gericht fest, er habe nach der Schliessung seines Ladens keine Hanfblüten über Lieferanten verkauft, die Aussagen seines ehemaligen Mitarbeiters seien falsch. «Er belastet mich wahrscheinlich, um sich selber zu entlasten», so die Vermutung von Fürst. Er bestreitet auch die Vorwürfe, dem «Growland» in Bern Konsumhanf geliefert zu haben. Er habe den Laden in Bern nur mit legalen Hanfprodukten beliefert, so Fürst.

Nur Öl

Sein in Murten angebauter Hanf sei zudem zu Öl destilliert und nicht als Betäubungsmittel missbraucht worden.

Fürst und sein Anwalt Christian von Wartburg äusserten Kritik am THC-Messverfahren des gerichtsmedizinischen Instituts Bern. «Bei der Messmethode, die angewendet wurde, kann ein Industriehanf mit 0,3 Prozent THC-Gehalt gar nicht existieren», so Fürst. Die vorgenommene Messung zeige um ein vielfaches höhere Werte an als andere Messverfahren.

Die Staatsanwaltschaft fordert für den Angeklagten eine Gefängnisstrafe von 19 Monaten, während Fürsts Verteidiger auf Freispruch plädierte. Er machte vor allem darauf aufmerksam, dass die damalige behördliche Toleranz gegenüber Hanfläden mitberücksichtigt werden müsse und Fürst bereits eine 29-monatige Strafe absitze.

Das Urteil wird am kommenden Donnerstag bekanntgegeben.

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