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Jugendschutz:Wenn das Rivella ein Wodka ist

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Die gesetzlichen Bestimmungen bei öffentlichen Anlässen sind klar: An unter 16-Jährige darf kein Alkohol abgegeben werden. Wein und Bier darf an über 16-Jährige, so genannte gebrannte Wasser sowie «Alcopops» dürfen an über 18-Jährige abgegeben werden. Unter 15-Jährige dürfen nur in Begleitung Erwachsener in eine Gaststätte oder an ein Fest. «Es ist nicht einfach, die Einhaltung zu kontrollieren», erklärt Gallus Risse.

Eine eigene Party

«Das Problem liegt oft nicht bei den Organisatoren, die in der Regel eine Eingangskontrolle machen», erklärt der Polizist. «Viele Jugendliche machen in der Nähe des Fests eine eigene Party. Sie hinterlassen Dreck und Abfall, konsumieren Alkohol, und die Organisatoren können wenig dagegen tun.»

Die Kontrollen seien nötig, wenn auch manchmal mühsam. «Es ist eine Sisyphus-Arbeit, die aber gemacht werden muss, das sind wir der Gesellschaft schuldig. Nichts zu tun, ist keine Lösung», betont Gallus Risse.

Polizei ist präsent

Eine grosse Hilfe ist der Tabarro-Dienst, eine Spezialeinheit der Kantonspolizei, die an Festen präsent ist und stichprobenartig das Alter von jungen Gästen sowie deren Getränk kontrolliert. «Tabarro markiert an diesen Anlässen Präsenz, ist also vor allem präventiv tätig», führt Gallus Risse aus. Die Organisatoren nehmen das Auftreten dieser Gruppe von uniformierten Polizisten gut auf, zieht er Bilanz. «Sie wurden vorher informiert und fühlen sich deshalb auch nicht kontrolliert.»

Von den Gästen gebe es zwar ab und zu ein paar Blicke, doch sei auch hier die Mehrheit der Aktion gegenüber positiv eingestellt. «Unter Umständen ist es sogar nötig, dass wir die Veranstalter vor ihren Gästen beschützen», erklärt der Oberamtmann. «Sie stellen schöne Feste auf die Beine und wollen sie nicht von ein paar Störenfrieden kaputt machen lassen.»

Mit dem Verkauf von Alkohol an Jugendliche gebe es im Sensebezirk relativ wenig Probleme, erklärt der Polizist. Bei den regelmässigen Kontrollen habe man kaum Verstösse festgestellt.

Das Problem liege oft bei den Gästen, nicht bei den Organisatoren. Man habe schon festgestellt, dass ältere Kollegen für jüngere Alkohol besorgen. «Vielen von ihnen ist nicht klar, dass sie sich damit strafbar machen», erklärt Gallus Risse. Er erzählt von Fällen, in denen sich ein harmloses Rivella rot als eine Red-Bull-Wodka-Mischung erwiesen hat. im

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