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Junge Männer wollten auf ihre Art für «Ruhe und Ordnung» sorgen

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Autor: karin aebischer

Für die beiden 22-jährigen Sensler, welche sich am Dienstag- und Mittwochmorgen vor dem Polizeirichter des Sensebezirks zu verantworten hatten, war klar, dass die Rollen in diesem Prozess eigentlich hätten vertauscht werden sollen.

So gaben sie zwar zu, den 21-jährigen Strafkläger aus dem Sense-Unterland im Oktober 2008 unter einem Vorwand auf den Parkplatz hinter dem Gasthof zum Roten Kreuz in Giffers gelockt zu haben und ihn dort mit einem Schlag ins Gesicht zu Boden geworfen und anschliessend mit Pfefferspray ausser Gefecht gesetzt zu haben. Sie erklärten Richter Reinold Raemy jedoch wiederholt, dass dies reine Verteidigung gewesen sei. «Ich hatte Angst vor ihm. Man konnte im Sense-Oberland keinen Abend mehr weg gehen, ohne dass er grundlos jemanden verprügelte», erklärte einer der beiden Angeklagten. Mit ihrer Aktion hätten sie ihm begreiflich machen wollen, dass er «hier oben» nichts mehr zu suchen habe.

Auf die Schwester los

Ebenfalls ausschlaggebend sei ein Vorfall gewesen, der sich einige Tage zuvor am Bahnhof Düdingen ereignete. Die Schwester eines der Angeklagten sei unter einem Vorwand nach Düdingen gelockt und daraufhin vom Strafkläger und sechs weiteren Personen verprügelt worden. «Da reagiert man einfach emotional», meinte der Angeklagte. Wie der Strafkläger vor dem Polizeirichter erklärte, ist er für diese Tat bereits verurteilt worden.

Der 21-jährige Strafkläger und die vier Zeugen machten unterschiedliche Angaben darüber, wie viele Personen an jenem Tag auf dem Parkplatz in Giffers auf ihn gewartet haben sollen. 20 bis 30 waren es gemäss Angaben des Strafklägers. Glaubt man einem Zeugen, waren es lediglich vier bis sechs. Auch bei der Frage, wer Steine gegen das Auto des Klägers geworfen haben soll, stimmten die Aussagen der Zeugen nicht überein.

«Es musste passieren. Seither ist es ruhig im Oberland», meinte einer der Angeklagten in seinem Schlusswort. Reinold Raemy belehrte die Angeklagten daraufhin, dass Selbstjustiz keine Lösung sei und ihr Verschulden nicht leicht wiege. Sie wurden der einfachen Körperverletzung für schuldig befunden, des Angriffs und der Sachbeschädigung jedoch freigesprochen. Da die Folgen für das Opfer gemäss Raemy nicht schwerwiegend waren, wurde ihnen für die Strafe von 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit (für den einen) sowie für die Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 50 Franken (für den anderen) der bedingte Strafvollzug mit einer Probezeit von zwei Jahren gewährt. Wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde einem der beiden zudem eine Busse von 500 Franken auferlegt. Reinold Raemy fällte dieses Urteil auf eine Einsprache der Staatsanwaltschaft gegen den Strafbefehl des Untersuchungsrichters hin.

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