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Junger Sexualstraftäter zu bedingter Freiheitsstrafe verurteilt

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Ein junger Mann hat sich an zwei Kleinkindern sowie an einer Gleichaltrigen vergangen. Vor dem Polizeigericht Sense zeigte er Reue und versprach Besserung.

Das Polizeigericht des Sensebezirks hat einen jungen Mann wegen sexueller Handlungen mit Kindern sowie Schändung verurteilt. Der heute 20-Jährige hatte während eines Praktikums in einer Kindertagesstätte zwei drei- bis vierjährige Mädchen an den Geschlechtsteilen berührt. Die Übergriffe fanden in einer Berner Kita statt; vor dem Polizeigericht des Sensebezirks landete der Täter wegen eines anderen Delikts: In der Neujahrswoche 2021 verbrachte der junge Mann seine Ferien mit der Familie einer guten Freundin in Schwarzsee. Die beiden jungen Leute schliefen im selben Zimmer. In zwei aufeinanderfolgenden Nächten verging sich der damals 18-jährige Täter an der schlafenden jungen Frau, indem er auch sie an den Geschlechtsteilen berührte. In der zweiten Nacht wachte das Opfer auf und bemerkte den Übergriff.

Keine Plädoyers

Die Staatsanwaltschaft und der Täter hatten sich vor der Gerichtsverhandlung am Donnerstag über das Strafmass geeinigt, weshalb das Gericht keine Beweise abnahm und die Parteien nicht plädierten. Das sogenannte abgekürzte Verfahren ist gemäss Strafprozessordnung dann zulässig, wenn die beschuldigte Person den Sachverhalt sowie die Zivilforderungen der Opfer anerkennt. «Vorliegend spricht nichts gegen die Durchführung des abgekürzten Verfahrens», stellte Polizeirichterin Pascale Vaucher Mauron fest. Die Gerichtsverhandlung am Donnerstag war deshalb nur noch Formsache; nach kurzer Beratung mit ihrem Gerichtsschreiber sprach die Polizeirichterin eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten aus, wie es die Einigung zwischen Staatsanwaltschaft und Beschuldigtem vorsah.

Auf dem richtigen Weg

Der junge Mann muss ausserdem die Verfahrenskosten tragen, den drei Opfern Genugtuungen bezahlen, und er darf, wie es das Strafgesetzbuch vorsieht, keine Tätigkeiten mehr ausüben, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfassen. Schliesslich verpflichtet er sich zum Besuch einer Therapie, die im Rahmen einer Bewährungshilfe überwacht wird. Der 20-Jährige, der in der Zwischenzeit eine Lehre als Sanitär-Installateur abgeschlossen hat, beteuerte vor Gericht, dass er sich der Therapie unterziehen wolle, und ergänzte: «Was passiert ist, tut mir leid.» Polizeirichterin Vaucher Mauron gab ihm mit auf den Weg: «Wir hoffen, dass das nie mehr passiert, und sind zuversichtlich, dass Sie auf dem richtigen Weg sind.»

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