Ein junger Asylsuchender aus Afghanistan, der in seiner Asylunterkunft mehrere Menschen unter anderem mit einem Messer tätlich angegriffen und dann im Zentralgefängnis seine Zelle in Brand gesteckt hatte, darf in der Schweiz bleiben. Das hat das Kantonsgericht gestern entschieden und damit ein Urteil des Bezirksgerichts Saane in diesem Punkt aufgehoben.
Der Mann, der heute 20-jährig ist, war vor vier Jahren als minderjähriger Asylsuchender in die Schweiz gekommen. Er leidet an einer Form von Schizophrenie. Er sagt, er höre Stimmen, die ihn dazu bringen würden, Gewalt anzuwenden. Aus diesen Gründen war das Bezirksgericht zum Schluss gekommen, der Afghane sei nicht schuldfähig, und sah von einer Bestrafung ab. Es verfügte jedoch eine therapeutische Massnahme in einer geschlossenen Anstalt. Ausserdem beschlossen die erstinstanzlichen Richter, der Asylsuchende sei für eine Dauer von fünf Jahren des Landes zu verweisen, sobald er seine Therapie beendet habe.
Vor dem Kantonsgericht hat sein Anwalt gestern nun argumentiert, eine Rückkehr nach Afghanistan wäre für den jungen Mann wie ein Todesurteil. In dem Land, das im Moment mitten im Krieg stecke, habe der Afghane auch keine Möglichkeit, seine schwere psychische Störung zu therapieren.
Er fand damit bei den Kantonsrichtern Gehör: Sie entschieden, es gebe ein «überwiegendes Interesse, den Mann nicht in sein Herkunftsland auszuweisen» – in Anbetracht der alarmierenden Lage, die in Afghanistan zurzeit herrsche, aber auch wegen des psychischen Gesundheitszustands des Mannes.
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