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Juristisch auf wackligen Füssen

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«Die Verfassung des Kantons Freiburg sei in dem Sinne zu ändern, dass es eine einzufügende Rechtsgrundlage nicht erlaubt, das geplante ‹Zentrum Islam und Gesellschaft› und somit jegliche staatliche Imam-Ausbildung einzuführen.» So lautet der Text einer von 8734 Personen unterschriebenen Verfassungsinitiative, welche die Freiburger SVP im Juli 2015 eingereicht hat (die FN berichteten).

Nun übermittelt der Staatsrat den Text dem Grossen Rat und empfiehlt gleichzeitig, die Initiative für ungültig zu erklären. Wie der Staatsrat in einer Mitteilung schreibt, kommt ein Rechtsgutachten zweier Experten zum Schluss, die von den Initianten verlangte Änderung der Kantonsverfassung sei nicht mit der Bundesverfassung vereinbar.

Nur gegen den Islam

Der Staatsrat hat für das Gutachten die Verfassungsrechtsexperten Pascal Mahon von der Universität Neuenburg und Benjamin Schindler von der Universität St. Gallen beauftragt. Diese kommen zum Schluss, dass sich das in der Verfassungsinitiative verlangte Verbot gegen die Angehörigen einer einzigen Religion richte; es sei deshalb diskriminierend und würde folglich der Bundesverfassung zuwiderlaufen. Der Staatsrat ist sich bewusst, dass der Initiativtext als allgemeine Anregung formuliert ist und der Grosse Rat die Bestimmung für die Kantonsverfassung ausgestalten müsste. Doch eine nicht diskriminierende Formulierung würde zwangsläufig stark von der Initiative abweichen, heisst es weiter. Der Staatsrat schliesst daraus, dass es nicht möglich ist, diese Initiative für gültig zu erklären.

In der Botschaft an den Grossen Rat erklärt der Staatsrat die ablehnende Haltung zur Gültigkeit des Initiativtexts anhand von drei Punkten:

•Formelles:Die Initiative ziele auf ein konkretes Einzelprojekt ab, das «Zentrum Islam und Gesellschaft», und nicht auf eine allgemeine verfassungsrechtliche Bestimmung. Der Grosse Rat habe aber immer noch die Möglichkeit, eine Formulierung für einen Verfassungsartikel zu wählen, die unproblematisch sei. Unter diesem Gesichtspunkt könne die Initiative noch nicht als ungültig erklärt werden.

 • Hochschulautonomie:Die Autonomie der Hochschule wird von der Bundesverfassung und dem Hochschulförderungsgesetz gewährleistet. Allerdings obliege es den Kantonen, den Grad der Autonomie zu bestimmen. Die Initiative bedeute zwar einen Eingriff in die Autonomie, widerspreche aber diesbezüglich dem Bundesrecht nicht gänzlich.

•Diskriminierungsverbot:In der Bundesverfassung steht, dass niemand aufgrund seiner religiösen Überzeugung diskriminiert werden darf. Das von den Initianten verlangte Verbot richte sich aber gegen ein Institut, welches dem Studium der islamischen Religion und Fragen im Zusammenhang mit muslimischen Personen in der Schweiz gewidmet sei. «Sowohl der Titel wie auch der Text der Initiative betreffen klar ein Verbot gegenüber einer Religion, dem Islam», so der Staatsrat. Eine solche Diskriminierung lasse sich rechtlich nicht rechtfertigen. Zu diesem Punkt beleuchtet der Staatsrat auch das Argumentarium des Initiativkomitees. Dieses liesse die Möglichkeit zu, ein Verbot der theologischen Lehre und Forschung auszusprechen für alle Religionen ausser den staatlich anerkannten. Diese Lücke entspreche aber nur einer kurzen Textstelle im Argumentarium; alle anderen Textstellen zielten explizit auf den Islam.

Gegenüber den FN sagte Erziehungsdirektor Jean-Pierre Siggen (CVP), er hätte eher gedacht, die Initiative sei aufgrund der Uni-Autonomie nicht haltbar. Nun sei die Diskriminierung ausschlaggebend gewesen. Die Haltung des Staatsrats stütze sich jetzt vollumfänglich auf die Rechtsgutachten.

Persönlich denkt Staatsrat Siggen, dass auch der Grosse Rat sensibel auf die juristischen Argumente reagieren werde. Deshalb erachtet er die Möglichkeit als gross, dass der Rat die Initiative für ungültig erklärt. Kommt es zu einer Volksabstimmung, könnten aber gemäss Siggen emotionelle Faktoren dazukommen.

Die Rechtsgutachten online:www.fr.ch/safu/de/pub/universtat_ freiburg.htm

Zum Verfahren

Der Grosse Rat entscheidet

Die Verfassungsinitiative «Gegen die Eröffnung eines Zentrums Islam und Gesellschaft» ist von einem Komitee aus den Reihen der Freiburger SVP mit 8347 gültigen Unterschriften bei der Staatskanzlei eingereicht worden. Gestern hat der Staatsrat den Text mit einem Dekretsentwurf zur Ungültigkeitserklärung dem Grossen Rat überreicht. Dieser muss nun über die Gültigkeit des Dekrets entscheiden. Befindet der Grosse Rat die Initiative für ungültig, wird sie nicht weiterverfolgt. Dies kann vor Bundesgericht angefochten werden. Erachtet der Rat sie aber als gültig, muss er sich entscheiden, ob er die Initiative unterstützt. Schliesst er sich der Initiative an, muss er innert eines Jahres einen Entwurf ausarbeiten und dem Volk zur Abstimmung unterbreiten. Schliesst er sich nicht an, kommt die Initiative innert eines Jahres direkt zur Volksabstimmung.uh

Reaktionen: SVP-Präsident ist überrascht von Richtungswechsel

D ass der Initiativtext für ungültig erklärt wird, ist für SVP-Kantonalpräsident Roland Mesot eine Überraschung. «Es handelt sich ja gar nicht um einen redigierten Verfassungstext», sagt er. «Man nimmt dem Grossen Rat die Möglichkeit, überhaupt einen Text zu erarbeiten.» Auch erachtet Mesot die Empfehlung des Staatsrats als nicht kohärent. «Der Initiativtext entspricht dem Text des Mandats (die FN berichteten), über das der Grosse Rat beraten hat: Warum soll der Text plötzlich nicht mehr gültig sein? Warum hatte der Grosse Rat das Recht, darüber zu entscheiden, und das Volk soll es nicht haben?» Mesot hofft in der Parlamentsdebatte auf jene 52 Grossräte, die damals das Mandat unterstützten. Ob die SVP im Falle eines Negativentscheids vor Bundesgericht ginge, kann Mesot noch nicht sagen.

Uni-Rektorin Astrid Epiney will sich nicht zum politisch-juristischen Prozess rund um das Uni-Institut äussern. Als Juristin ist sie aber der Meinung, dass die Experten in den Rechtsgutachten gut argumentieren. «Dass der Initiativtext diskriminierend sein könnte, war für mich von Anfang an eine Frage.» Epiney hat den Eindruck, dass die Gutachten im Sinne der Initiative sogar relativ freundlich und wohlwollend formuliert sind. «In dubio pro populo», wie es Epiney ausdrückt. uh

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