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Juristisches Hick-hack ist beendet

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Freiburg Am Anfang stand ein Streit zwischen einer Sozialhilfeempfängerin und Gemeinderätin Marie-Thérèse Maradan Ledergerber. Die Sozialhilfeempfängerin stammt aus Somalia und ist eine strenggläubige Muslimin. Ihr wurde das Sozialgeld gekürzt, weil sie an einer Integrationsmassnahme nicht teilgenommen hatte.

Strafklage gegen Maradan

Später eskalierte der Streit: Die Somalierin reichte eine Strafklage ein gegen Marie-Thérèse Maradan Ledergerber wegen Amtsmissbrauch, Religionsdiskriminierung im Sinne des Rassendiskriminierungsverbots, Amtsgeheimnisverletzung und übler Nachrede. Maradan reagierte mit einer Strafklage wegen übler Nachrede gegen die Somalierin – und auch gegen ihren Anwalt Rainer Weibel, der für die Grünen im Generalrat sitzt: Er hatte in einer Medienmitteilung die Klage publik gemacht. Maradan zeigte auch je eine Journalistin der Freiburger Nachrichten und der Liberté an, da diese Weibels Mitteilung veröffentlicht hatten.

Entschuldigungen

Am Mittwoch nun fanden sich alle Parteien zu einer Schlichtungssitzung vor dem Kantonsgericht ein – und wurden sich einig, wie Richter Pierre Corboz gestern mitteilte. Die Somalierin entschuldigt sich bei Maradan dafür, die Klage – die beim Gericht abgeblitzt war – eingereicht zu haben. Weibel entschuldigt sich für das Versenden der Mitteilung; er hält aber fest, dass er an die Richtigkeit der Klage glaube. Die beiden Journalistinnen gaben zu Protokoll, dass sie «verstehen, dass Marie-Thérèse Maradan sich durch die Veröffentlichung der Medienmitteilung verletzt gefühlt haben kann». cn

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