Bern Letzten Dienstag kam es zu einem weiteren Kapitel im juristischen Hickhack um Kormorane am Neuenburgersee: Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass in den Kantonen Waadt, Neuenburg und Freiburg alte letztjährige Nester im Vogelschutzgebiet Fanel zerstört werden dürfen.
Damit hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVG) der Beschwerde von Helvetia Nostra am Dienstag die aufschiebende Wirkung entzogen. Das sei «eine Schande für den Vogelschutz in der Schweiz», schreibt nun die Tochterorganisation der Fondation Franz Weber in einem Communiqué vom Donnerstag. Sie wirft dem BVG vor, ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt zu haben. So habe Helvetia Nostra die Eingaben der Kantone nicht einsehen dürfen, auf welche sich das BVG stütze.
Hintergrund der Geschichte ist der ewige Knatsch zwischen den Fischern und den Kormoranen: Letztere machen Ersteren die Fische streitig und klauben den Fischern ihren Fang aus den Netzen.
Mitte März ersuchten die Kantone Waadt, Neuenburg und Freiburg das Bafu, Eingriffe an Kormorannestern und Gelegen vornehmen zu dürfen. Das Bafu bewilligte dies und entzog allfälligen Rekursen gegen die Verfügung die aufschiebende Wirkung, weil die Nist- und Brutzeit Ende März begann.
Die Vereinigung Helvetia Nostra und der Schweizer Vogelschutz reichten gegen den Entzug der aufschiebenden Wirkung Rekurs ein. Mit einer superprovisorischen Verfügung stellte das Bundesverwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Beschwerden wieder her. Am Dienstag hat es dann entschieden, dass der Entzug der aufschiebenden Wirkung teilweise gerechtfertigt war. sda