Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Justiz will Bedrohungen früher erkennen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Im Kanton Freiburg erarbeiten die Staatsanwaltschaft und der Staatsrat in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei seit 2011 eine gemeinsame Kriminalpolitik, in der Prioritäten und Handlungsschwerpunkte festgelegt sind.

Während in der ersten Fassung 2012 bis 2014 der Kampf gegen unmotivierte Gewalt im Vordergrund stand, waren es 2015 bis 2017 die Bekämpfung der Cyberkriminalität und krimineller Banden.

Gestern haben die Freiburger Justizbehörden die Schwerpunkte der Kriminalpolitik 2018 bis 2021 vorgestellt. Laut Justizdirektor Maurice Ropraz (FDP) wurde der Zeitraum von drei auf vier Jahre ausgedehnt, so dass die jetzige Periode mit dem Finanzplan des Staatsrats zusammenfällt. «Ich kann nicht versprechen, dass für das Erreichen der Ziele mehr personelle Mittel zur Verfügung stehen, die Kriminalpolitik wird aber durch eine Umverteilung der Mittel begleitet.»

Informationen koordinieren

Bei der aktuellen Version sind keine neuen Schwerpunkte hinzugekommen, es soll aber ein gesamtheitliches Bedrohungskonzept erstellt und umgesetzt werden. Dieses ist darauf ausgerichtet, Risiko­personen zu erkennen und zu verhindern, dass diese eine Straftat begehen. «Wenn sich ein Drama ereignet, hören wir oft, dass das Risiko eigentlich bekannt gewesen wäre», sagte Philippe Allain, Kommandant der Kantonspolizei. «Doch diese Informationen muss man mit einer Struktur zur Behandlung von Bedrohungsmeldungen interdisziplinär steuern. Es braucht eine Einheit innerhalb der Polizei sowie einen zentralen Kontaktpunkt.» Um dieses Risiko- und Bedrohungsmanagement umzusetzen, bedarf es einer Änderung des Gesetzes über die Kantonspolizei, wie Maurice Ropraz sagte. Ein Entwurf dazu soll diesen Herbst in die Vernehmlassung gehen.

Nebst diesem übergeordneten Bedrohungsnetz verschieben sich in der neuen Freiburger Kriminalpolitik die Schwerpunkte. Etwas in den Hintergrund gerückt sind schwere Vergehen im Strassenverkehr oder Bedrohungen und Tätlichkeiten gegen Beamte.

Allgemein sei die Gewalt im Rückgang. So sind gemäss Generalstaatsanwalt Fabien Gasser Delikte wie Körperverletzung, Drohungen oder Schlägereien zwischen 2014 und 2017 von 916 um rund einen Fünftel zurückgegangen. Auch Fälle von Gewalt in Paarbeziehungen haben sich von 186 in drei Jahren auf 101 vermindert.

Hingegen hat die Gewalt bei Minderjährigen zugenommen, so dass dort eine Verstärkung der Prävention geplant ist. Wie Pierre-Laurent Dougoud, Präsident des Jugendgerichts, ausführte, seien Fälle von Gewalt durch Jugendliche von 1520 im Jahr 2015 bis 2017 um 20 Prozent angestiegen. Tätlichkeiten und Drohungen hätten um über 50 Prozent zugenommen, und der Waffenbesitz bei Jugendlichen um 20 Prozent.

Nun soll gemäss Dougoud eine neue Methode von anderen Deutschschweizer Kantonen übernommen werden, die eine präzisere Analyse von Risiko und Gewalt im Umfeld der Jugendlichen erlaubt. Auch der Kontakt mit Jugendbehörden soll intensiviert werden. Künftig werden alle Fälle von Jugendgewalt den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden gemeldet.

Augenmerk auf Schwarzarbeit

Ein erneuter Anstieg der Delikte ist bei der Cyberkriminalität festzustellen. Polizeikommandant Philippe Allain sagte, dass seit Beginn dieses Jahres 189 Cyber-Untersuchungen eröffnet wurden, und dies sei nur die Spitze des Eisbergs. Die Bekämpfung führe über eine noch bessere Ausbildung der Polizeibeamten, neuste Technologie und eine Sensibilisierung der Bevölkerung.

Neue Wege wollen die Justizbehörden bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit gehen. Dazu erfordere es einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Kanton, Staatsanwaltschaft und Polizei. «Wir müssen punktuelle Massnahmen gezielter vorbereiten, etwa durch Observation oder Einvernahmen», so Fabien Gasser.

Zudem sollen spezialisierte Beamte des Amts für den Arbeitsmarkt (AMA) besser gerichtlich geschult werden, um Beweismittel sicherzustellen. Gemäss Gasser sei es das Ziel, dass in Zukunft bei Kontrollen an Arbeitsplätzen im Vorfeld schon viel mehr Informationen vorhanden sein sollen, um dann auch härtere Sanktionen auszusprechen.

Zum Dossier

Die Schwerpunkte 2018 bis 2021

Die Kriminalpolitik 2018 bis 2021 widmet sich zwei neuen Aspekten: die Prävention und das Management von Risiken und Bedrohungen sowie Prävention bei Minderjährigen. Insgesamt umfasst das Dokument sieben Punkte: Risiko- und Präventionsmanagement: Verfügen über kombinierte Informationen zu Risiken von Urhebern; Schaffung einer gesetzlichen Grundlage im Gesetz über die Kantonspolizei. Gewaltbekämpfung: verbesserte Erkennung der Rückfallgefahr und Ausbau der Koordination; systematischere Information bei den Friedensgerichten; mehr Präventionsarbeit bei Jugendlichen zur Nutzung sozialer Medien und zu Gewalt. Betäubungsmittelhandel: Bekämpfung krimineller Netzwerke; Anpassung der technischen Überwachungsmassnahmen. Cyberkriminalität: Gewährleisten einer verhältnismässigen strafrechtlichen Verfolgung; Verstärkung von Patrouillen im virtuellen Raum; Ausrüstung der Dienste mit Technologie und Ausbildung; überkantonale Anstrengungen. Organisierte Kriminalität: kombinierte Informationen zur Erkennung krimineller Strukturen; Konzentration auf mafiaähnliche Strukturen; Aufdeckung zweifelhafter Gelder und von Geldwäscherei. Schwarzarbeit: Durchführung gezielter Operationen unter der Leitung der Staatsanwaltschaft; Ausbau der gerichtlichen Kompetenz im AMA. Ungesittetes Verhalten: Weiterführung gezielter Aktionen; Taskforces und Verurteilungen.

uh

Meistgelesen

Mehr zum Thema