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Justizdirektor rüttelt an den Fundamenten der Bezirksgerichte

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Nach zwei Jahren den Besen in die Hand nehmen und dort wischen, wo es Unsauberkeiten hat: Dies war die ursprüngliche Idee, als das kantonale Gesetz über die Justiz vor zweieinhalb Jahren in Kraft trat. Genau das hat die Justizdirektion unter ihrem Vorsteher Erwin Jutzet getan und die Resultate gestern der Presse vorgestellt.

Der Entwurf geht nun in die Vernehmlassung, und Jutzet will bis Mitte Oktober vor allem Meinungen anhören, bevor er dem Staatsrat und später dem Grossen Rat ein fertiges Projekt vorlegt. Doch der Gesetzesentwurf enthält ein paar Elemente, die eines kräftigen Besenschwungs bedürfen.

So stellt der Justizdirektor nichts weniger als die Existenz der Bezirksgerichte in Frage. An der Basis steht die Feststellung, dass die Gerichte in den verschiedenen Bezirken einer schwankenden Arbeitsbelastung ausgesetzt sind. Eine Reaktion darauf könnte darin bestehen, dass es in Zukunft nicht mehr ein Gericht pro Bezirk geben wird, sondern dass drei regionale Gerichte für das Zentrum, den Süden und den Norden des Kantons entstünden. Der See- und der Sensebezirk würden dann in einem solchen Regionalgericht zusammengefasst. Die bestehenden Gerichtsräumlichkeitenkönnten aber weiter als eine Art Satelliten genutzt werden.

Jutzet ist sich bewusst, dass der Entscheid, ob ein Deutschfreiburger Gericht in Tafers oder in Murten zu Hause wäre, sehr emotional diskutiert würde. Er verweist aber auf Nachbarkantone wie Waadt, wo ebenfalls drei Regionalgerichte zuständig sind, respektive alles dem Kantonsgericht untergeordnet ist.

Für den Fall, dass die Aufhebung der Bezirksgerichte politisch nicht umsetzbar ist, gibt die Justizdirektion eine zweite Variante in die Vernehmlassung. Bei dieser blieben die Bezirksgerichte erhalten, der Grosse Rat könnte aber Richter für mehrere Gerichtskreise wählen.

Wanderrichter

Diese zweite Variante würde dazu beitragen, Richter da einzusetzen, wo gerade am meisten Arbeit ansteht. In die gleiche Richtung geht der Vorschlag, die Funktion von Wanderrichtern einzuführen, sowohl für Bezirksgerichte als auch für Friedensgerichte. Es ist ein Vorschlag, um flexibel auf zeitlich und örtlich begrenzte Arbeitsüberlastungen zu reagieren.

Als Neuerung in der Gerichtsorganisation sieht das geplante Gesetz über die Justiz vor, dass das Bezirksgericht Saane in Zukunft alle Fälle aus dem Bereich Strafrecht behandelt (FN vom 15. Mai). «Das Strafrecht macht 20 Prozent des Pensums der Bezirksgerichte aus», so Jutzet. «Einzelne Gerichte haben vielleicht zwei oder drei Fälle im Jahr. Wenn aber ein grosser Straffall kommt, kann dies ein kleines Gericht über längere Zeit blockieren.» Jutzet sagt, die Änderung sei eine Frage der Kompetenz, der Mittel und der einheitlichen Rechtssprechung.

«Die Änderung bringt im Prinzip keine Mehrkosten», so Jutzet. «Allerdings müsste man beim Bezirksgericht Saanemehr Raum schaffen.» Eine weitere, damit verbundene Änderung wäre, dass die Verhandlungssprache am Strafgericht die Sprache des Angeklagten ist. Entsprechend würden auch Richter aus dem Sense- und Seebezirk am neuen Strafgericht wirken.

Das Bezirksgericht Saane soll gemäss dem Gesetzesentwurf auch alleiniges erstinstanzliches Gericht für Verwaltungsrecht werden. Bisherkam dem Kantonsgericht diese Funktion zu, das Bundesgericht hat aber entschieden, dass es im Kanton zwei Instanzen braucht, um bei einer verwaltungsrechtlichen Klage vor Bundesgericht rekurrieren zu können. Aus denselben Gründen soll das Zwangsmassnahmengericht in Sachen Administrativhaft Gericht erster Instanz werden, dessen Entscheide beim Kantonsgericht angefochten werden.

Strukturen: Neues am Kantonsgericht

D as Kantonsgericht wird ab Herbst in der Unterstadt an einem statt an zwei Standorten arbeiten. Mit der Revision des Gesetzes über die Justiz könnte auch die interne Struktur Veränderungen erfahren. Gemäss Amtsvorsteherin Lise-Marie Graden gehen zwei Vorschläge in die Vernehmlassung: In Variante eins kommt zu den drei Abteilung Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht eine neue Abteilung Sozialversicherungen hinzu. Variante zwei schlägt die Abschaffung der drei Abteilungen vor, verbunden mit einer neuen Verwaltungskommission und verschiedenen Gerichtshöfen. uh

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