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Justizgesetz sieht neue Sprachenfreiheit und Jugendarrest vor

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In Gerichten mit kantonaler Kompetenz sind neu Eingaben in Deutsch und Französisch möglich, und straffälligen und renitenten Jugendlichen droht nun ein Arrest: Diese Änderungen hat der Grosse Rat in seiner Gesetzgebung vorgenommen.

Derzeit laufen Arbeiten zu einer Analyse der Freiburger Gerichtsbehörden, und bald einmal werde dazu auch ein Bericht präsentiert. Dies sagte der Freiburger Justizdirektor Maurice Ropraz (FDP) am Donnerstag vor dem Freiburger Grossen Rat. Er erwähnte, dass die Resultate dieser Analyse Änderungen in der Praxis und im Gesetz zur Folge haben können.

Doch der Grosse Rat hat nun bereits gesetzliche Änderungen zur Freiburger Justiz genehmigt, die aus vier Motionen und auch aus Anregungen der Gerichtsbehörden hervorgegangen sind. Bertrand Morel (Die Mitte, Lentigny) sagte als Sprecher der Justizkommission, dass es sich bei der jetzigen Revision um logische und zum Teil formelle Anpassungen handle.

Ein einiger Rat

Die Änderungen im Justizgesetz und im Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege wurden im Eiltempo und einstimmig angenommen. Dies nachdem bereits die Justizkommission einige Anpassungen einstimmig genehmigt hatte und der Staatsrat sich dem anschloss.

Eine wesentliche Änderung ist, dass bei einem Gericht mit kantonaler Kompetenz die Parteien ihre Eingaben in Zukunft unabhängig von der Verfahrenssprache in Französisch und in Deutsch machen können, und zwar schriftlich wie auch mündlich. 

Motionär Pierre Mauron (SP, Riaz) zeigte sich zufrieden mit dieser Änderung, welcher sich auch die Richter selber angeschlossen hatten. «Doch wie zufrieden sind die Rechtsuchenden?», fragte Mauron. Es könne sein, dass ein Sensler im Glanebezirk angegriffen wird, sich dann am Bezirksgericht im Gegensatz zum Täter aber nicht in seiner Muttersprache ausdrücken darf. «Auch die regionale Ebene muss geregelt werden», forderte er. 

Staatsrat Ropraz stimmte Mauron zu; es gebe noch Potenzial. Er sagte aber: «Der Staatsrat hat einen pragmatischen Ansatz gewählt. Es bräuchte dazu noch einiges an Ausbildung, wenn nicht nur von allen Richtern im Kanton, sondern auch von den Gerichtsschreibern die Partnersprache verlangt würde.»

Jugendarrest Ultima Ratio

Die zweite wesentliche Neuerung betrifft die Einführung eines Disziplinararrests für straffällige Jugendliche unter 15 Jahren. «Zehn Tage Arrest: Das ist gerechtfertigt und muss auch eine abschreckende Wirkung haben», meinte Roland Mesot (SVP, Châtel-St-Denis). Für die Umsetzung dieses Arrests ist die Strafanstalt Aux Léchaires in Palézieux vorgesehen. 

Betrand Morel sagte, ohne diese mögliche Sanktion blieben viele Urteile des Jugendgerichts wirkungslos. «Es muss aber die Ultima Ratio sein. Vorher wird noch eine Verwarnung ausgesprochen», sagte er. Staatsrat Ropraz sagte, dass der Grosse Rat diese neue Sanktion mit der Annahme einer Motion gefordert hatte, nun setze der Staatsrat sie auch um.

Gerichtsbehörden

Mehr Teilzeit am Kantonsgericht

Eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Dieser Gedanke steckt hinter einer weiteren Änderung im Justizgesetz. Bisher konnten höchstens zwei Vollzeitstellen von Kantonsrichtern auf je zwei 50-Prozent-Stellen aufgeteilt werden. Neu wird eine Aufteilung bei vier Vollzeitstellen möglich. «Es braucht weiterhin hauptsächlich Vollzeitstellen bei den Kantonsrichtern», sagte Kommissionssprecher Bertrand Morel. «Aber wir haben nun etwas mehr Flexibilität.» Insgesamt betrifft es zwischen 12 und 16 Richterstellen. Für André Schneuwly (Freier Wähler, Düdingen) ist es zu wenig. «Die Flexibilität bei der Stellenbesetzung bleibt weiterhin eingeschränkt.» uh

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