Autor: Pascal Jäggi
Freiburg Hat Untersuchungsrichterin Yvonne Gendre die Persönlichkeitsrechte eines Cabaret-Betreibers verletzt oder versucht, die Öffentlichkeit zu beeinflussen? Diese Fragen muss der Justizrat klären, da eine Anzeige vorliegt. Mit ihrer Pressekonferenz vom 14. Mai ist Gendre von der Regel abgewichen, nach Abschluss eines Verfahrens eine schriftliche Mitteilung an die Medien zu schicken. Stattdessen hat sie eine Pressekonferenz abgehalten. Ob dies unangebracht war, prüft nun der Justizrat.
Äusserst langes Verfahren
Das Verfahren betrifft den früheren Betreiber des mittlerweile geschlossenen Cabarets Plaza in Freiburg und Apollo 2000 in Granges-Paccot. Ihm wird Anstiftung zur Prostitution und Menschenhandel vorgeworfen. Yvonne Gendre hat die Vorwürfe während viereinhalb Jahren untersucht.
Der Anwalt des Angeschuldigten, Jean-Luc Maradan, hat wenige Tage nach Gendres Auftritt eine eigene Pressekonferenz abgehalten, an der er alle Vorwürfe gegen seinen Mandanten abstritt. Zudem hatte er die Untersuchungsrichterin aufgefordert, in den Ausstand zu treten. Dies, weil sie als früheres Vorstandsmitglied des Frauenraums befangen sein soll.
Damals warf Maradan Gendre vor, mit der Pressekonferenz die Meinung der Richter beeinflussen zu wollen.