Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Justizrat soll selbst entscheiden können

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Das Verfahren bei Änderungen des Beschäftigungsgrads von Richterinnen und Richtern soll neu geregelt werden. Der Staatsrat legte diese Woche als Antwort auf eine Motion der Justizkommission des Grossen Rates aus dem vergangenen September einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Justizgesetzes vor.

Grundsätzlich wird der Beschäftigungsgrad der Berufsrichter weiterhin bei ihrer Wahl durch das Kantonsparlament festgelegt. Und eigentlich wäre es auch der Grosse Rat, der sich zu jedem Antrag um Änderung des Beschäftigungsgrads eines Richters zu äussern hätte. Dies verlange sowohl die geltende Gesetzgebung wie auch die Logik, wie der Staatsrat festhält.

Da der Grosse Rat wohl aber Schwierigkeiten hätte, zu beurteilen, ob ein Antrag begründet ist, stimmte die Justizkommission einem Vorschlag des Justizrats zu, der diesem die Kompetenz erteilt, über solche Anträge zu entscheiden. Denn der Justizrat, der regelmässige direkte und intensive Kontakte zu allen Gerichtsbehörden unterhält, ist laut der Kantonsregierung über deren unterschiedliche Situationen am besten im Bild. Dies sowohl im Hinblick auf die Arbeitslast als auch auf Rückstände, die Qualität der geleisteten Arbeit oder Personalprobleme.

Die Umsetzung dieser Gesetzesrevision hat laut dem Staatsrat weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

jcg

Meistgelesen

Mehr zum Thema