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Justizrat will erste Instanz zentralisieren

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Im Kanton Freiburg gibt es sieben Bezirksgerichte, die sich allesamt um zivilrechtliche und um strafrechtliche Dossiers kümmern. Diese Art von bürgernaher Justiz hat heute keine Daseinsberechtigung mehr, kommt der Freiburger Justizrat zum Schluss.

An seiner gestrigen Pressekonferenz zum Tätigkeitsbericht 2017 stellte er seinen Leitplan 2017-2021 für die Freiburger Justiz vor. Präsident Adrian Urwyler sagte, der Justizrat habe vier konkrete Projekte ausgearbeitet, um auf die gesellschaftlichen und gesetzlichen Veränderungen zu rea­gieren. Dazu gehören das elek­tronische Dossier, regionale Schlichtungsbehörden, die Aufhebung des zivil- und strafrechtlichen Gerichtsstandes bei den Bezirksgerichten sowie ein Kompetenzzentrum für Finanzen und Personal.

Weiter in Bezirken präsent

Im Mittelpunkt steht die Reorganisation der ersten In­stanz. Urwyler wies darauf hin, dass in strafrechtlichen Angelegenheiten mit Ausnahme der Oberämter und der Bezirksgerichte alle Behörden in Freiburg zentralisiert sind. Kleinkriminalität werde im Wesentlichen von der Staatsanwaltschaft mit Strafbefehlen geregelt, und bei schwereren Fällen gibt es heute auch keine Bezirksgefängnisse mehr.

Es sei deshalb angebracht, die Gerichtsstände aufzuheben, um die Dossiers besser im gesamten Kantonsgebiet aufzuteilen. Dies würde eine Trennung des Zivilrechts und des Strafrechts in der ersten Instanz bedingen und schliesslich bedeuten, beim Zivilrecht gleich vorzugehen wie beim Strafrecht, so Urwyler.

«Dies würde aber nicht dazu führen, die bestehenden Gerichte in den Bezirken aufzuheben», präzisierte er. Die Richter und das Personal würden in ihren Gebäuden bleiben. Die Änderung erfolge vielmehr bei der Struktur, der Steuerung und der Verteilung der Dossiers. Dafür solle in Zukunft eine zentrale Behörde zuständig sein.

Elektronisches Dossier hilft

Der Paradigmenwechsel hätte weiter zur Folge, dass die Richter der ersten Instanz sich in Zukunft zwischen einer straf- oder einer zivilrechtlichen Karriere entscheiden müssten. Dies ist bereits im Greyerz- und im Saanebezirk geschehen, wo sich unterschiedliche Gerichtspräsidenten um Straf- und um Zivildossiers kümmern. Auch wäre es bei einem solchen Schritt angebracht, dass die Kompetenz der Oberamtmänner bei Strafsachen an die Staatsanwaltschaft überginge, heisst es im Leitplan des Justizrats.

Wie beim Strafrecht würden als Konsequenz auch die Gerichtsstände in erster Instanz beim Zivilrecht verschwinden. Es kann somit sein, dass ein Gericht in einem kleinen Bezirk in Zukunft nur noch zivilrechtliche Dossiers behandelt. Auch die Mietgerichte könnten zentralisiert werden.

Mit einer solchen Umstrukturierung verbunden ist die Einführung des elektronischen Gerichtsdossiers. «Dieses wird kommen. Die Arbeiten dazu laufen bereits», sagte Urwyler. Mit dem elektronischen Dossier würde es auch keine Rolle mehr spielen, wo ein Richter arbeitet. Er hat von jedem Standort im Kanton aus Zugriff zu den Dossiers. Ein Strafprozess müsste dann nicht mehr zwingend da stattfinden, wo der Arbeitsort des Richters ist. Auch die heutige Funktion des Wanderrichters würde überflüssig.

Dezentrale Schlichtung

Für die Aufhebung des Gerichtsstandes im Zivilrecht ist eine weitere vom Justizrat vorgeschlagene Neuerung zen­tral: die Einführung regionaler Schlichtungsstellen. Die Zivilprozessordnung von 2011 sieht einen Schlichtungsversuch vor, bevor ein Dossier vor Gericht kommt. Dies insbesondere bei Streitigkeiten um kleineren Geldsummen.

Die Erfahrung in anderen Kantonen hat gezeigt, dass rund zwei Drittel aller Fälle durch unabhängige Schlichtungsstellen geregelt werden können. «Wir wollen auf regionaler Ebene ein solches System zur Verfügung stellen», sagte Urwyler. «Das würde den Eingang bei den Gerichten massiv reduzieren.»

Analyse des Staatsrats folgt

Der Justizrat versteht seinen Leitplan als Diskussionsgrundlage. Parallel dazu hat der Freiburger Staatsrat eine Analyse zu den Freiburger Gerichts­behörden in Auftrag geben. Diese sollte gemäss Urwyler in rund neun Monaten vorliegen. Änderungen der Freiburger Gerichtsorganisation müssen letztlich durch den Grossen Rat entschieden werden.

Tätigkeitsbericht

Immer mehr Dossiers für die Gerichte

Der Justizrat hat in den letzten Jahren bei seiner jährlichen Präsentation des Tätigkeitsberichts der Freiburger Justizbehörden meist auf die grosse Arbeitslast hingewiesen. Auch im Jahr 2017 sei diese wieder hoch gewesen und mehrheitlich sei eine leichte Zunahme der Eingänge festzustellen gewesen, heisst es im Bericht. Die Bezirksgerichte haben in Zivilsachen über 10 000 neue Angelegenheiten verzeichnet und sogar noch etwas mehr Verfahren erledigt. Die Zahl der von den Bezirksstrafgerichten abgeurteilten Personen ist von 991 auf 1212 deutlich ange­stiegen. Auch die Kommission für Mietsachen verzeichnete mehr Arbeit. Hingegen regis­trierten die Friedensgerichte eine leichte Abnahme. Dennoch bleibt deren Arbeitslast hoch. Die Zahl der hängigen Dossiers nahm um 228 zu, heisst es im Bericht.

Auf Stufe Kantonsgericht blieb das Arbeitsvolumen allgemein erheblich, einzelne Höfe verzeichneten einen starken Anstieg der Eingänge. Die Erledigungsquote blieb dank dem Einbezug von Ersatzrichtern hoch, sagte Justizratspräsident Adrian Urwyler, aber: «Ohne zusätzliche redaktionelle Kräfte wird es schwierig, die erwartete Qualität zu erreichen.»

Auch zugenommen hat die Anzahl der registrierten Verfahren bei der Staatsanwaltschaft. 64 Prozent davon konnten aber innert dreier Monate abgeschlossen werden.

Letztes Jahr hat der Justizrat Vorschläge für 46 Richterämter erteilt. Fünf davon betrafen professionelle Stellen. Erstmals kamen bei der Evaluation Tests durch externe Stellen zur Anwendung.

uh

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