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Jutzets Einspruch abgelehnt: Keine höhere Strafe für den Verkehrssünder

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Polizeirichterin Pascale Vaucher Mauron hat den Einspruch des ehemaligen Staatsrats Erwin Jutzet abgelehnt. Jutzet, der 2020 auf seinem Velo angefahren und schwer verletzt worden war, hatte eine schwerere Strafe für den 40-jährigen Fahrer gefordert.

Nach Anhörung der Parteien hat die Richterin den Strafbefehl der Freiburger Staatsanwaltschaft vom 25. Mai 2020 in vollem Umfang bestätigt. Der Autofahrer wird demnach zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen mit einer vierjährigen Bewährungsfrist und einer Busse von 500 Franken verurteilt.

Für das Urteil waren die medizinischen Berichte massgeblich. Sie unterstrichen, dass Erwin Jutzet nicht in Lebensgefahr schwebte und seine Verletzungen keine bleibenden Schäden verursachen dürften.

Der 69-Jährige, der sich zwei Operationen unterziehen musste, berichtet zwar von anhaltenden Schmerzen. Das reiche aber nicht aus, um seine Verletzungen als schwere Verletzungen im Sinne des Gesetzes zu qualifizieren, so die Richterin.

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