Er weist zudem auf die grossen Unterschiede innerhalb der Bezirke hin, obwohl das Gesetz die Gemeinden schon seit 10 Jahren verpflichtet, Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Laut Verband wurden im Jahre 2003 fünf Betreuungsplätze auf 100 Kinder im Alter zwischen 0 und sechs Jahren gezählt. Sehr unterschiedlich seien auch die finanziellen Unterstützungen der Gemeinden. Im Jahre 2002 haben die Freiburger Gemeinden im Schnitt 0,56 Prozent ihrer Ausgaben für die Betreuungseinrichtungen verwendet.
Der Verband vermutet, dass die Grossräte ein finanzielles Engagement des Staates abschlugen, weil sie befürchten, dass der Staat dann Spielregeln aufstellen würde, die den Gemeinden schliesslich teurer zu stehen kommen, als die Kantonsbeiträge ausmachen. «Sie vergessen, dass, die erwerbstätigen Eltern auch Steuerzahler sind, dass sie sich auch an der Finanzierung der Sozialversicherungen beteiligen und dass sie vielleicht ihre eigenen Wählerinnen und Wähler sind», schliesst der Verband.
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