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Kampf den Fehlanreizen

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Der Mensch wird durch Anreize in seinem Handeln beeinflusst und gesteuert. Diese Erkenntnis muss auch in der Politik berücksichtigt werden. Sonst geht es schief – so wie in der Altersvorsorge. Die Grundidee der beruflichen Altersvorsorge (2.  Säule) ist einfach und auf ein klares Ziel ausgerichtet: Jeder und jede spare vom 25. bis zum 64./65.  Lebensjahr sein eigenes Alterskapital an, das dann mittels Umwandlungssatz in eine lebenslängliche Rente umgewandelt wird. Tatsächlich aber bezahlen heute die jüngeren Aktiven für die älteren Berufstätigen und vor allem für die Rentner jährlich bereits 7  Milliarden Franken, die eigentlich ihnen zuständen. Die meisten Aktiven werden auf ihrem Vorsorgeausweis festgestellt haben, dass ihrem Alterskonto von der schönen Rendite im Jahr 2019 von über 10  Prozent relativ wenig (2 bis 3  Prozent) gutgeschrieben worden sind. Der Rest fliesst mehrheitlich in Rückstellungen für die zu hohen Renten der aktuellen Rentner. Die Politik hat nämlich nicht nur den Umwandlungssatz zu hoch gesetzt, sondern auf die höhere Lebenserwartung immer noch nicht reagiert. Daneben sind auch die hohen Beitragssätze für ältere Arbeitnehmer (55+) ein Problem. Aufgrund dieser politischen Fehlanreize werden die Menschen (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) gezwungen, nach Lösungen zu suchen, die nichts mehr mit dem Grundgedanken der beruflichen Altersvorsorge gemein haben.

Die jungen Erwerbstätigen müssen zusätzlich zur obligatorischen noch eine freiwillige Altersvorsorge finanzieren. Entsprechend bleibt ihnen weniger Geld zur Verfügung in Zeiten, da durch Ausbildung und Familiengründung weitere Ausgabenlasten drohen. Das Vertrauen in die obligatorische Altersvorsorge schwindet entsprechend, obschon es 1985 gerade das Ziel der Politik war, dieses Vertrauen zu sichern. Für die Arbeitgeber wird die 2.  Säule ebenfalls zur Kostenfalle. Traditionell war eine ­gute Pensionskasse ein wichtiges Instrument zur Mitarbeiter­gewinnung. Heute aber belasten die höheren Kosten für die Altersvorsorge die Bilanzen (Rückstellungen) und Erfolgsrechnungen (zusätzlicher Vorsorgeaufwand) der Unternehmen. Zudem steigt die Gefahr, dass Vorsorgeeinrichtungen wegen der zu hohen Rentenverpflichtungen saniert werden müssen, wozu nach heutiger Rechtslage die aktiven Erwerbstätigen und die Arbeitgeber, nicht aber die Rentner, beitragen müssen. Angesichts der bereits sehr ­hohen Kostenbasis in der Schweiz und der internationalen Konkurrenz sind die Unternehmen damit gezwungen, ihre Kosten und Risiken im Zusammenhang mit der ­Altersvorsorge zu re­duzieren.

Dabei ist die Lage älterer Arbeitnehmer besonders ungemütlich. Sie verursachen nicht nur die höchsten Kosten in der beruflichen Vorsorge, sondern sind auch die nächsten Rentner, für welche die Pensionskasse bis an das Lebensende eine Rente auszahlen muss. Besonders bitter ist, dass Bundesrat und Parlament mit der sogenannten Überbrückungsrente für stellenlose ältere Arbeitnehmer diesen Fehlanreiz sogar noch verstärken: Verliert ein älterer Arbeitnehmer nämlich kurz vor der Pensionierung seine Stelle, muss er auch sein Vorsorgekapital mitnehmen, wodurch die Pensionskasse von der Rentenverpflichtung befreit wird. Als Paradebeispiel eines Fehl­anreizes gefährdet die Überbrückungsrente entgegen allen Behauptungen die Arbeitsmarktfähigkeit älterer Arbeitnehmenden, insbesondere im Tieflohnsektor. Sozial ist eine solche Gesetzgebung nicht.

Fehlanreize entstehen oftmals dann, wenn die Politik etwas mit zusätzlichen Regeln zu schützen beabsichtigt, statt sich auf die Ursprungsidee eines Instruments zu besinnen. Die Probleme in der 2.  Säule können nur gelöst werden, indem der Mindestumwandlungssatz und die Mindestverzinsung gesetzlich freigegeben sowie die Spar­beiträge für alle gleich hoch angesetzt werden. Damit kann die berufliche Vorsorge – eines der zentralen Instrumente der Schweizer Sozialpartnerschaft – wieder gemäss der ursprünglichen Bestimmung ihren Zweck erfüllen, frei von schädlichen Fehlanreizen.

Silvan Jampen, Kerzers.

Gastkolumne

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