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Kampf um Ferien vor Bundesgericht

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Das Kantonsgericht hatte im Januar den Lehrpersonen im Kanton Freiburg einen Dämpfer erteilt. Es beurteilte damals den Fall einer Deutschfreiburger Kindergärtnerin, die vier Wochen Ferien aus ihrem Mutterschaftsurlaub nachholen wollte. Die Frau hatte geltend gemacht, es sei nicht rechtmässig, ihre Ferien wegen des Mutterschaftsurlaubs zu kürzen, wie es unter der bisherigen Praxis üblich war. Das Freiburger Kantonsgericht war aber der Meinung, Lehrpersonen würden nicht anders behandelt als andere Staatsangestellte. Diese hätten nämlich bei der Ausgestaltung ihrer Arbeit einen grossen Spielraum und könnten Ferien in der schulfreien Zeit beziehen, eventuell sogar vorgängig.

Reglement angepasst

Das Thema steht nun auch im Zentrum einer Änderung des Reglements für das Lehrpersonal, welche der Staatsrat diese Woche veröffentlicht hat. In der Verordnung wird ein Artikel über das Nichtaufschieben von Ferien wegen Mutterschaft, Militär- und Zivildienst oder Zivilschutzkursen aufgehoben. Gleichzeitig wird der Anspruch auf vier aufeinanderfolgende Wochen Ferien im Sommer gestrichen.

Neu besagt das Reglement, dass die Lehrpersonen ihren Ferienanspruch nicht verlieren, diesen aber während den 14 unterrichtsfreien Wochen pro Schuljahr beziehen müssen. Dies könne vor oder nach dem Urlaub geschehen. Welche sieben Wochen als Ferien gelten, können die Lehrpersonen nun innerhalb der unterrichtsfreien Zeit selber bestimmen.

Rekurs im Februar deponiert

Doch bei den Lehrpersonen wird weder die alte noch die neue Regelung goutiert. Die oben erwähnte Kindergärtnerin hat ihren Fall vors Bundesgericht weitergezogen. Ihr Anwalt, Fabian Vollmer aus Bern, bestätigte gegenüber den FN, dass der Rekurs beim höchsten Gericht am 12. Februar deponiert wurde. Vollmer stört sich vor allem an der Begründung des Kantonsgerichts, dass Lehrpersonen innerhalb ihrer 1900 Jahresstunden die Ferien über das Jahr problemlos kompensieren könnten. Gerade jüngere Lehrpersonen, welche mehr Vorbereitungszeit für ein Schuljahr brauchten, könnten ihre Arbeit nicht unbedingt so flexibel gestalten. «Der Rekurs vor Bundesgericht betrifft aber einen Einzelfall», so Vollmer. «Falls er gutgeheissen wird, heisst das nicht, dass es auch eine Lösung für alle Lehrpersonen geben wird.»

Die Rechnung des LDF

Dies hofft aber Jacqueline Häfliger, Präsidentin des Vereins Lehrerinnen und Lehrer Deutschfreiburg (LDF). Der Verein unterstützt die Kindergärtnerin materiell beim Gang vor Bundesgericht; bisher war die Rechtsschutzversicherung des Vereins dafür aufgekommen. Auch der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz unterstütze den Rekurs, so Häfliger.

Wie der Anwalt Fabian Vollmer ist auch die LDF-Präsidentin der Meinung, dass die Rechnung der Erziehungsdirektion nicht aufgehe. Lehrpersonen müssen entsprechend ihrem Auftrag 1900 Arbeitsstunden leisten, so Häfliger. Bei einer 42-Stunden-Woche entspricht das 45 Wochen; dazu kommen 2,4 Wochen für Feiertage, was 47,4 Wochen bedeutet. Schon so seien die üblichen sieben Wochen Ferien gar nicht gewährleistet. «Wie können dann 14 Wochen unterrichtsfreie Zeit Platz haben?», fragt Häfliger.

Gemäss Häfliger hat der Staatsrat eine Neufassung bereits vor dem Kantonsgerichtsentscheid in die Vernehmlassung gegeben. «Das Gericht hätte somit den Fall auch als gegenstandslos beurteilen können.»

«Artikel ersatzlos streichen»

«Die neue Regelung des Kantons ändert an der Grundproblematik überhaupt nichts», so Häfliger. Die Verordnung erwecke weiterhin den Eindruck, dass Lehrpersonen privilegiert seien. Zudem sei die Erziehungsdirektion gar nie auf die Berechnung von LDF eingegangen. «Wir haben vom Staatsrat gefordert, dass er seine Aussagen zu den Lehrpersonen zurückzieht und die Gesamtarbeitszeit nochmals neu berechnet», sagt Häfliger. Entsprechend hat der Verein LDF am 28. März der Erziehungsdirektion einen Brief geschrieben und darin gefordert, zwei Artikel des Reglements für das Lehrpersonal ersatzlos zu streichen.

Gemäss Häfliger will der Staatsrat mit dem neuen Reglement vor allem Zeit gewinnen. «Es wirft unser Anliegen um Anerkennung der Arbeitsleistung um fünf Jahre zurück», sagt sie. «Es ist wohl vor allem eine finanzpolitische Massnahme. Es geht um viel Geld.» Eine Schätzung von LDF war vor zwei Jahren von einem Ferienguthaben für den ganzen Kanton von 450 Wochen ausgegangen. Allein aufgrund des Mutterschaftsurlaubs spare der Staat 1,5  Millionen Franken im Jahr ein.

Chronologie

Es begann mit einer Umfrage

Dass Lehrerinnen, die einen Mutterschaftsurlaub beziehen, den Anspruch auf Ferien verlieren, wurde von LDF 2016 öffentlich kritisiert. Zuvor hatte der Verein eine Umfrage durchgeführt, mit der das Ausmass des Problems erfasst werden sollte. Juristisch konnte die Praxis aber erst angefochten werden, nachdem eine Lehrperson den Verfall des Ferienanspruchs erstmals schriftlich bestätigt erhielt. Für diese Bestätigung hatte sich ein Anwalt ein Jahr lang eingesetzt. Die Lehrperson ging damit vor das Kantonsgericht, wurde aber im Januar 2018 abgewiesen. Am 12. Februar rekurrierte sie vor Bundesgericht. Per 17. April hat der Staatsrat nun das Reglement geändert.

uh

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