Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Kampfflugzeug-Absturz: Ankläger will Geldstrafe für Piloten

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Im Prozess zum Flugunfall der Kunstflugstaffel Patrouille Suisse in den Niederlanden 2016 hat der Ankläger für den Piloten eine Geldstrafe von 90 Tagen fordert. Gemäss Anklage besteht kein Zweifel, dass der Pilot die Kollision mit einem zweiten Kampfjet verursachte.

Der 37-jährige Pilot sei «kein Schwerverbrecher», sondern ein «verdienter Pilot der Schweizer Flugwaffe», sagte der Auditor (Ankläger) am Mittwoch vor dem Militärgericht 2 in Aarau. Der Pilot habe jedoch Fehler beim Annäherungsmanöver an den anderen Tiger-Kampfjet der Patrouille Suisse gemacht.

Der Pilot sei «zu aggressiv und ohne Sicht» geflogen, sagte der Auditor. Er habe ohne Sichtkontakt das andere Tiger-Kampfflugzeug bei einem Unterflug zu kreuzen versucht. Es dürfe bei Kunstflugformationen jedoch nie blind geflogen werden.

Der Verteidiger forderte am Mittwoch einen Freispruch von Schuld und Strafe für den Piloten. Während eines Trainingsflugs für die «Netherland Air Force Open Days» waren am Nachmittag des 9. Juni 2016 zwei Kampfflugzeuge vom Typ «Northrop F-5 E Tiger II» der Patrouille Suisse in der Nähe des Luftwaffenstützpunktes Leeuwarden kollidiert.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema