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Kann ein Laie Generalvikar werden?

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Nicht nur Kirchenrechtler Urs Brosi befasst sich mit der Frage, ob Laien das Amt eines Generalvikars ausüben können. Auch der deutsche Kardinal Reinhard Marx sowie Bischof Felix Gmür sind daran, die Grenzen, die das Kirchenrecht setzt, auszuloten. Die Frage sei kirchenrechtlich nicht neu, sagt Brosi. Er ist Generalsekretär der Katholischen Landeskirche des Kantons Thurgau und Dozent für Kirchenrecht im Studiengang Theologie des Theologisch-pastoralen Bildungsinstituts der deutschschweizerischen Bistümer. Offenbar habe ein Bischof die Grenze des aktuellen Kirchenrechts überschritten. Konkret stelle sich darum die Frage: Können Laien Anteil an der kirchlichen Leitungsgewalt und Rechtsprechung haben? Im Hochmittelalter begann die Kirche zwischen einer Gewalt, die sich von der Weihe herleitet, und einer zweiten Gewalt, der «Leitungsgewalt», zu unterscheiden. Letztere wird nicht durch ein Sakrament, sondern durch eine Beauftragung, insbesondere durch ein kirchliches Amt verliehen.

Die Frage, ob auch Laien diese Leitungsgewalt erhalten und ausüben können, habe die Kirche über Jahrhunderte beschäftigt. «Sie ist also gar nicht so modern, wie wir vielleicht meinen.» Brosi weist auf die «Fürstbischöfe» hin. Diese verfügten im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation zum Teil über keine Priester- und erst recht über keine Bischofsweihe. Sie hatten aber dennoch die Leitungsgewalt in ihren Bistümern inne.

Spielraum für Laien?

Diesen Freiraum hat die katholische Kirche jedoch in den letzten 100 Jahren zurückgesetzt. Die Frage von Laien in höheren kirchlichen Funktionen sei am Zweiten Vatikanischen Konzil diskutiert worden. Das Konzil neigte dazu, die Unterscheidung zwischen Weihe- und Leitungsgewalt aufzugeben und den Spielraum für die Laien einzuschränken. Papst Johannes Paul II. zeigte sich in der Sache «sehr restriktiv».

«Das Ergebnis ist aber nicht eindeutig», sagt Brosi. Die Stellung der Laien sei nach dem Konzil zu einer «viel diskutierten Schlüsselfrage» geworden.Bereits in den 1970er-Jahren führten Laien in Afrika, Ozeanien oder Lateinamerika katholische Gemeinden. Die Reformkommission hat verschiedene Sonderrechte aus dem früheren Missionsrecht in den neuen Codex aufgenommen. Bei Priestermangel darf der Bischof den Laien mehr Rechte gewähren. Auch dürfen in einem kirchlichen Kollegialgericht Laien als Richterinnen und Richter wirken; früher durfte maximal einer von drei Richtern Laie sein, seit Papst Franziskus muss nur noch der vorsitzende Richter Priester sein, die anderen dürfen Laien sein.

Dennoch behauptet das geltende Kirchenrecht, dass Laien nicht Träger von Leitungsgewalt sein könnten. Die grundlegenden Normen über die Leitungsgewalt und die konkreten Bestimmungen zu einzelnen Aufgaben und Ämtern, die Laien übernehmen dürfen, passen also nicht zusammen.

Die ambivalente Situation hat vermutlich vierzig Bischöfe aus Südamerika ermutigt, am vergangenen Wochenende in Rom in Erinnerung an den «Katakomben-Pakt» eine Vereinbarung zu schliessen. Darin verpflichten sie sich unter anderem, den vielfältigen Einsatz und Dienst von Frauen, die Gemeinschaften in Amazonien leiten, anzuerkennen. Daher wollen die Bischöfe Frauen, die eine Dorfgemeinschaft und Gemeinde de facto leiten, «mit angemessenen Diensten und Ämtern stärken».

So fern ist das, was im Amazonas-Gebiet geschieht, nicht von Gepflogenheiten, wie sie in Deutschland oder der Schweiz bekannt sind. Der Präsident der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, hat das Generalvikariat der Erzdiözese München-Freising neu bestellt. Eine Bestimmung lässt dabei aufhorchen: Christoph Klingan wird neuer Generalvikar des Erzbischofs von München und Freising. Stephanie Herrmann wird Amtschefin im Ordinariat. Des Generalvikars Befugnisse gegenüber der Amtschefin sind jedoch eingeschränkt. «Die Neuordnung sieht vor», schreibt das bayrische Bistum, «dass der Generalvikar künftig zwar eine dienstliche Aufsicht über die Amtschefin ausübt, in Fragen der Verwaltung aber nicht deren unmittelbarer Dienstvorgesetzter ist.» Bislang habe ein geweihter Priester im Amt des Generalvikars als allgemeiner Vertreter des Erzbischofs auch als oberster Chef des Erzbischöflichen Ordinariats gewirkt. «Die damit verbundenen Aufgaben und Funktionen sind nun mit der neuen Struktur neu geordnet», betont das Bistum. Auch das Bistum Basel kennt Frauen in der Regionalleitung. Dem Bischofsvikar zur Seite stehen Theologinnen und Theologen ohne Priesterweihe, vorzugsweise Frauen.

Zusammenfassend erklärt Brosi: Der Druck auf die Kirche, Frauen besser in Leitungsfunktionen einzubinden, wächst. Seiner Ansicht nach loten der bolivianische Bischof, die vierzig Bischöfe aus Lateinamerika sowie Marx und Gmür aus, inwieweit ihnen das Kirchenrecht die Einbindung von ungeweihten Männern und Frauen in kirchliche Führungsaufgaben erlaubt.

kath.ch

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