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Kanton bekämpft einen besonders gefährlichen Kater

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Der Kanton Freiburg hat ein Konzept gegen GHB-Missbrauch erarbeitet. Verdachtsfälle sollen so rasch und so unkompliziert wie möglich gemeldet und dann gemeinsam angegangen werden. Zwar ist das Phänomen noch selten. Aber man ist bereit.

Gammahydroxybuttersäure – die sperrige Bezeichnung für die farb-, geruchs- und fast geschmacklose Lösung verbirgt deren Gefährlichkeit. GHB wird auch als K.-o.-Tropfen, flüssiges Ecstasy oder Vergewaltigungsdroge bezeichnet. Diese Spitznamen geben einen besseren Hinweis darauf, wofür es verwendet wird: Immer wieder werden Fälle laut, wonach vor allem junge Frauen mit dem Mittel betäubt, so willenlos gemacht und dann missbraucht werden.

Das Phänomen sei im Kanton Freiburg noch nicht so weit verbreitet, sagte am Freitagvormittag Marc Andrey, Chef der Kriminalpolizei. Doch aufgrund der allgemeinen Entwicklung insbesondere in Frankreich wappnen sich die Behörden für den Fall, dass die Welle auch nach Freiburg herüberschwappt. 

Nicht alarmierend – noch nicht

«Es ist noch keine besorgniserregende Situation», stellte Generalstaatsanwalt Fabien Gasser klar. Er sprach von rund 15 Verdachtsfällen in den letzten fünf Jahren, von denen einer als bestätigt gelte. Auch sei noch kein Fall mit sexuellem Hintergrund bekannt. Aber da der Nachweis so schwierig sei, müsse man von einer Dunkelziffer ausgehen. «Wir nehmen jeden Fall ernst», betonte Gasser. Er habe nun eine Richtlinie erlassen.

Deren Hauptbotschaft: «Zögern Sie nicht, sich zu melden!» Das gelte für mögliche Opfer wie auch für deren Begleitpersonen oder etwa Verantwortliche von Anlässen. Es sei entscheidend, dass Polizei und Ambulanz so rasch wie möglich vor Ort sind: die Polizei, um Beweise aufzunehmen und Zeugen zu befragen; die Ambulanz, um Erste Hilfe zu leisten und Schlimmeres zu verhindern. Im Bedarfsfall können dann weitere Fachleute hinzugezogen werden.

Keine Kosten für das Opfer

Gassers zweite Botschaft: «Es soll Ihr Schaden nicht sein!» Es werde niemand zur Rechenschaft gezogen, wenn sich der vermeintliche Fall als Fehlalarm erweist. Und allfällige Kosten trage entweder die Krankenversicherung oder dann der Staat, nicht aber die Betroffenen. Dies gelte für Tests, für den Transport wie auch für die Franchise.

Mehr noch: Wenn beim Test noch weitere Substanzen im Blut entdeckt werden, selbst, wenn es schwere Drogen sind, wird die Person nicht wegen eines Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz belangt. «Das gilt dann als Zufallsfund und darf nicht verfolgt werden.»

GHB wird vereinzelt auch als Partydroge konsumiert, illegal natürlich. Laut Marc Andrey, Chef der Kriminalpolizei, kommt das Phänomen aus Frankreich. Er rechnet vor, dass bei einer Studie in Lausanne von 815 Tests vier positiv waren, von denen in drei Fällen GHB aber bewusst eingenommen wurde. Und bei 60 damit verbundenen Verdachtsfällen wegen sexuellen Übergriffen bestätigte sich kein einziger. Entscheidend sei der Faktor Zeit. «Je schneller wir eingreifen können, desto eher kommen wir den Tätern auf die Spur und können die Opfer betreuen.»

Wirkung ebbt rasch ab

Kantonsarzt Thomas Plattner bestätigt die Wichtigkeit der Eile. Innert sechs Stunden könne man die Substanzen noch nachweisen, spätestens nach 12 Stunden ist es vorbei. Dafür müsse man erst merken, dass überhaupt ein Verdachtsfall vorliege. «Die Substanz kann in einem Getränk kaum wahrgenommen werden. Und die Wirkung lässt bald nach.» Generell gelte: Wer ohne Grund das Bewusstsein verliere, gehöre ohnehin ins Spital, nicht nur für den Test, sondern auch für die professionelle Versorgung.

Als vierte Partei mit an Bord sind die Oberämter. Sie haben eine Brückenfunktion zu Veranstaltern von Anlässen und Klubbesitzern. In dieser Funktion weisen sie fortan noch stärker auf das Phänomen GHB hin, unter anderem mit einem Flyer. Auch Deckel für Becher könnten an öffentlichen Anlässen eine effektive Massnahme zur Vermeidung von GHB-Angriffen sein, sagte die Oberamtfrau des Saanebezirks, Lise-Marie Graden. Und vor allem: «Melden, melden, melden».

Vergewaltigungsdroge

GHB: Heimtückisch und gefährlich 

Meist männliche Täter tröpfeln in der Regel GHB, wie auch die verwandten Lösungen GBL und Butanidol, klammheimlich in die Getränke ihrer oft weiblichen Opfer und machen diese so manipulierbar, ohne Willen, sogar bewusstlos.

Vorteil aus Sicht der Täter: Ob als Pulver oder auch als Flüssigkeit ist der Stoff farblos, hat nur einen schwachen Geschmack und praktisch keinen Geruch. Er lässt sich gut in Wasser auflösen und kann deshalb unbemerkt zum Beispiel in einen Drink gemischt werden. Rund eine Viertelstunde später werden die Opfer zuerst euphorisch, dann müde.

In grösseren Dosen führen K.-o.-Tropfen zu Übelkeit, Benommenheit, tiefer Bewusstlosigkeit bis hin zu Atemnot. Nach dem Aufwachen können sich die Opfer an nichts mehr erinnern. Kombiniert mit anderen Drogen verstärken sich die Wirkungen. Suchtpotenzial haben sie nur bei häufiger Einnahme in hohen Dosen. Ursprünglich stammen die Mittel aus der Herstellung von Bauchemikalien und Farben. Seit 2002 sind sie dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt und für Handel und Konsum zu diesem Zweck verboten. 

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