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Kanton bestimmt Pilotveranstaltungen mit 300 bis 600 Zuschauern

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An einer Veranstaltung im Juni dürfen im Mummenschanz-Saal mehr als nur 100 Personen Platz nehmen.
Charles Ellena/a

Drei Veranstalter werden während der Pilotphase im Juni Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von 300 bis 600 Personen durchführen können. Aktuell liegt die Grenze in geschlossenen Räumen bei 100 Personen.

Die Covid-19-Delegation des Staatsrats hat die Veranstaltungen festgelegt, die während der vom Bund beschlossenen Pilotphase im Juni durchgeführt werden können. Zu den Organisationen, die von den Lockerungen profitieren, gehört die Stiftung Equilibre-Nuithonie in Freiburg für eine Aufführung im Nuithonie mit höchstens 300 Zuschauerinnen und Zuschauern und/oder ein Konzert oder Ballett im Equilibre mit höchstens 500 Zuschauerinnen und Zuschauern. Diese Veranstaltungen sind für die zweite Junihälfte geplant. Die zweite Organisation ist die Groupe-E-Bergibike in Bulle, die ein Mountainbike-Rennen für Kinder veranstaltet. Dieses Rennen findet am 27. Juni statt, und es dürfen höchstens 600 Zuschauerinnen und Zuschauer teilnehmen. Bei der dritten Organisation handelt es sich um die Konzertgesellschaft Freiburg, die ein klassisches Konzert am 27. Juni in der Aula Magna der Universität Freiburg durchführt. Daran dürfen höchstens 400 Zuhörerinnen und Zuhörern teilnehmen.

Wie die Direktion für Gesundheit und Soziales und die Sicherheits- und Justizdirektion mitteilen, seien diese drei Organisatoren die einzigen gewesen, die innerhalb der Frist einen Antrag gestellt hätten. Eine Bewilligung der jeweiligen Oberämter steht noch aus. Seit dem 31. Mai sind ausserdem wieder normale Veranstaltungen mit höchstens 100 Personen in geschlossenen Räumen und 300 im Freien erlaubt. 

Covid-Nachweis

Der Bundesrat gab den Kantonen kürzlich die Erlaubnis, im Monat Juni maximal fünf kontrollierte Grossanlässe mit bis zu 600 Personen in Innenräumen und 1000 Personen im Freien zu genehmigen (die FN berichteten). Das Bewilligungsverfahren ist an gewisse Bedingungen geknüpft. So müssen die Veranstalter unter anderem dafür besorgt sein, dass sich die Besucherinnen und Besucher mit einer Identitätskarte ausweisen können. Diese müssen zudem belegen, dass sie entweder gegen Covid geimpft sind, an Covid schon einmal erkrankt waren oder dass sie Covid-negativ sind. 

Gemäss den Plänen des Bundesrats sollen im Juli bereits Veranstaltungen mit bis zu 3000 Personen im Innern und 5000 Personen unter freiem Himmel möglich sein, und ab September könnte gar eine maximale Besucherzahl von 10’000 Personen erlaubt werden. Wie Justizdirektor Maurice Ropraz (FDP) auf Anfrage sagte, hat der Bundesrat diesbezüglich aber noch keine definitive Entscheidung gefällt.


Kommentar (1)

  • 04.06.2021-Cornelia Hayoz

    …. aber Schulaufführungen vor Publikum (Eltern) und Schulabschlussbälle (sogar im Freien) bleiben weiterhin verboten! Wie kann man solche Entschlüsse des Staatsrates verstehen und nachvollziehen!?

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