Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Kanton beteiligt sich an Kosten der Betreuung von Kindern mit Behinderung

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Auch Eltern von Kindern mit Behinderung brauchen Betreuungsmöglichkeiten. Der Kanton beteiligt sich an den Kosten für Assistenzpersonen, die in Kitas Kinder mit besonderen Bedürfnissen unterstützen.

Der Kanton soll sich neu in der Finanzierung von Assistenzpersonen für die Betreuung beeinträchtigter Kinder in der ausserschulischen Kinderbetreuung – also in Kitas – engagieren. Bisher galt dies nur für den Schulunterricht. Die Unterstützung der Kitas allerdings ist vollständig Sache der Gemeinden. Damit reagiert der Staatsrat auf den Wunsch vieler Eltern mit behinderten Kindern nach einer Betreuungsmöglichkeit.

Der Staatsrat legt das revidierte Gesetz zu familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen dem Grossen Rat vor. Es ist die Folge einer Motion der Grossrätinnen Antoinette de Weck (FDP, Freiburg) und Katharina Thalmann­-Bolz (SVP, Murten). Sie verlangten, dass sich der Kanton an den Kosten für die Assistenz in der Betreuung beteilige. Grundlage der Aufteilung ist der geltende Schlüssel im Bereich der Sonderpädagogik von 50:50.

Assistenzpersonen unterstützen Schulkinder mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen und helfen ihnen bei alltäglichen Lebensverrichtungen. Sie arbeiten ergänzend zu Klassenlehrkräften und zur Heilpädagogik. Die Assistenzpersonen optimieren das selbstständige Lernen der Kinder und erleichtern deren Teilnahme an gemeinsamen Aktivitäten und zwischenmenschlichen Beziehungen.

Staat muss unterstützen

Das Gesetz sieht vor, dass Kinder mit einer Krankheit oder einer Behinderung in die Regelschule integriert werden und Assistenzpersonen sie im Alltag begleiten. Es trägt der öffentlichen Hand auf, für ihre besonderen Bedürfnisse eine angepasste ausserschulische Betreuung mitzufinanzieren.

Der Staatsrat nimmt mit seiner Bereitschaft, sich zu beteiligen, Befürchtungen aus der Parlamentsdebatte auf: «Einige Gemeinden könnten zögern, dem betreffenden Kind einen ausserschulischen Betreuungsplatz anzubieten, wenn die damit verbundenen Kosten gänzlich zulasten seiner Schulgemeinde gehen.»

Umfangreiches Gesuch

Die entstehenden Kosten kann der Kanton mangels gesicherter Angaben und Anträge nicht verlässlich beziffern. Abhängig von der Anzahl, vom Profil der Assistenzpersonen und der Schwere der Einschränkung ist jedoch eine erste Schätzung der Grössenordnung möglich. Dabei geht der Staatsrat davon aus, dass zu Beginn des Schuljahrs 2021 total 67 Kinder eine sonderpädagogische Massnahme in der Schule erhalten haben. Der Staatsrat schätzt weiter, dass drei Viertel der betroffenen Kinder die Assistenzpersonen auch in der ausserschulischen Betreuung in Anspruch nehmen. Der Beitrag würde mit total 536‘000 Franken zu Buche schlagen, hälftig getragen vom Kanton und der Gemeinde.

Der Staatsrat unterstreicht, dass ihm die Integration der Kinder in den Regelunterricht trotz Einschränkungen wichtig ist und die Mitwirkung der Eltern im Arbeitsmarkt dank besserer Vereinbarkeit von Beruf und Familie den sozialen Zusammenhalt verbessert.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema